IV.  Amerika.  1003  175.  Bolivia.

167.  Mendoza  (Verfassung  vom  14.  Dezember  1854,  in  71  Artikeln)  ist  eine  repräsentative
Demokratie  (Art.  2)  und  erkennt  die  Bundesverfassung  und  die  durch  diese  begründeten  Beschränkungen
  an  (Art.  3,  4).  Die  Mitglieder  der  Deputiertenkammer  werden  unmittelbar  gewählt
  (Art.  13).  Gouverneur,  Regierungsrat  und  Sekretäre  bilden  die  Spitze  der  Verwaltung
(Art.  35).

168.  La  Rioja  (Verfassung  vom  10.  April  1865,  in  119  Artikeln)  ist  eine  repräsentative
Demokratie  (Art.  3)  mit  einer  Deputiertenkammer  (Art.  19).  Die  Verwaltung  untersteht  einem
Gouverneur  (Art.  69).

169.  Salta  (Verfassung  vom  27.  Januar  1865,  in  207  Artikeln)  ist  eine  repräsentativdemokratische
  Republik  (Art.  1),  deren  gesetzgebender  Körper  (Art.  62)  aus  einer  Deputiertenkammer
  (Art.  63)  und  einem  Senate  (Art.  73)  besteht.  Der  Gouverneur  (Art.  113)  leitet  die
Verwaltung.

170.  Santiago  dei  Estero  (Verfassung  vom  28.  April  1884,  in  220  Artikeln).  Art.  I  nimmt,
für  den  Staat  alle  Rechte  in  Anspruch,  welche  nicht  dem  Bunde  zugewiesen  sind.  Es
besteht  Zweikammersystem  (Art.  70):  die  Deputiertenkammer  wird  unmittelbar  vom  Volke
gewählt  (Art.  71),  der  Senat  von  den  Distrikten  (Art.  76,  77).  Die  Verwaltung  untersteht  einem
Gouverneur  (Art.  115).

171.  San  Juan  (Verfassung  vom  13.  Juli  1868,  in  175  Artikoln)  erklärt,  in  allen,  dem  Bunde
nicht  zugewiesenen  Beziehungen  seine  freie  Gewalt  behalten  zu-  haben  (Art.  1).  Es  besteht
Zweikammersystem  (Art.  42):  die  Deputiertenkammer  setzt  sich  aus  unmittelbar  vom  Volke
gewählten  Mitgliedern  zusammen  (Art.  61),  die  Mitglieder  des  Senates  werden  in  15  Wahlkörpern
(Secciones  Senatoriales)  gewählt  (Art.  67),  Der  Gouverneur  leitet  die  Verwaltung  (Art.  86).

172.  Santa-F6  (Verfassung  vom  26.  April  1883,  in  140  Artikeln).  Die  Staatsform  ist
repräsentativ-republikanisch  (Art.  1.  Für  die  Gesetzgebung  besteht  Zweikammersystem
(Art.  40);  in  der  Deputiertenkammer  sitzen  unmittelbar  vom  Volke  (Art.  41),  im  Senate  die
von  den  Departements  (Art.  46)  gewählten  Mitglieder.  An  der  Spitze  der  Verwaltung  steht
der  Gouverneur  (Art.  87).

178.  San  Luis  (Verfassung  vom  12.  April  1861,  mit  99  Artikeln)  ist  eine  repräsentative
Demokratie  (Art.  2)  mit  einer  Deputiertenkammer  (Art.  22)  und  einem  Gouverneur  (Art.  45).

174.  Tucuman  (Verfassung  vom  13.  März  1856,  in  80  Artikeln)  hat  eine  repräsentativdemokratische
  Staatsform  (Art.  3)  mit  einer  Deputiertenkammer  (Art.  14)  und  mit  einem
Gouverneur  und  einem  Minister  (Art.  35)  an  der  Spitze  der  Verwaltung.  Posener.

175.  Bolivia.

Von  Herrn  Generalkonsul  Guill.  SANJINES  in  Hampurg.
Constituciön  Politica,  beschlossen  in  La  Paz,  den  17.  Oktober  1880.
Seeeiön  Primera:  De  la  Naeiön.

Art.  1.  Bolivia  libre  &amp;  independiente,  constituida  en  Repüblica  unitaria,  adopta
para  su  Gobierno  la  forma  democrätica  representativa.  .
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