IV.  Amerika,  1027  176.  Brasilien.

2.  Im  Besitze  der  brasilianischen  Angehörigkeit  zu  sein,  und  zwar  mehr  als  vier
Jahre  für  die  Deputiertenkammer,  mehr  als  sechs  Jahre  für  den  Senat.

Diese  Bestimmungen  schließt  die  Staatsbürger  nicht  in  sich,  auf  welche  sich  die
Nr.  4  des  Art.  69  bezieht.

Art.  27.  Der  Kongreß  wird  in  einem  speziellen  Gesetze!  die  Wahlunvereinbarkeitefälle
  bestimmen.

Kapitelll.  Von  der  Deputiertenkammer.

Art.  28.  Die  Deputiertenkammer  besteht  aus  Vertretern  des  Volkes,  die  durch
die  direkte  Wahl  mit  Gewährleistung  der  Minorität  von  den  Staaten  und  vom  Bundesdistrikt
  gewählt  werden.

$  1.  Die  Zahl  der  Deputierten  wird  durch  Gesetz  nach  einem  Verhältnis  von
nicht  mehr  als  ein  pro  siebzigtausend  Einwohner  bestimmt;  diese  Zahl  darf  aber  nicht
geringer  sein  als  vier  pro  Staat.

$  2.  Für  diesen  Zweck  läßt  die  Bundesregierung  sogleich  die  Zählungen  der
Volksmenge  der  Republik  vornehmen,  welche  jede  zehn  Jahre  wiederholt  wird.

Art.  29.  Der  Deputiertenkammer  liegt  es  ob,  die  Initiative  der  Vertagung  der
gesetzgebenden  Sitzungsperiode,  die  Initiative  aller  Steuergesetze,  der  Bestimmungsgesetze
  von  den  Land-  und  Seemächten,  der  Diskussion  der  von  der  exekutiven  Gewalt
überreichten  Entwürfe  zu  ergreifen,  und  die  Entscheidung,  nach  dem  Wortlaute  des
Art.  53,  ob  die  Anklage  gegen  den  Präsidenten  der  Republik,  und  gegen  die  Staatsminister
  wegen  Verbrechen,  welche  mit  denen  des  Präsidenten  der  Republik  im
Zusammenhang  stehen,  beachtenswert  ist  oder  nicht,  zu  geben.

Kapitellll.  Vom  Senat.

Art.  30.  Der  Senat  besteht  aus  Staatsbürgern,  die  nach  dem  Wortlaute  des
Artikels  36  wählbar  und  älter  als  35  Jahre  sind,  und  eine  Anzahl  von  3  Senatoren  pro
Staat  und  3  für  den  Bundesdistrikt  bilden,  welche  auf  dieselbe  Weise  wie  die  Deputierten
gewählt  werden.

Art.  31.  Das  Senatormandat  dauert  neun  Jahre;  der  Senat  wird  jedoch  jede
drei  Jahre  in  einem  Drittel  erneuert.

Einziger  Paragraph.  Der  Senator,  der  an  Stelle  eines  andern  gewählt  wird,  übt
das  Mandat  für  die  Zeit  aus,  die  seinem  Vorgänger  übrig  blieb.

Art.  32.  Der  Vizepräsident  der  Republik  ist  der  Präsident  des  Senates,  wo  er
nur  zur  Aufhebung  der  Stimmengleichheit  Stimme  hat  und  während  seiner  Abwesenheit
  und  Verhinderungen  durch  den  Vizepräsidenten  desselben  ersetzt  wird.

Art.  33.  Ausschließlich  dem  Senat  liegt  es  ob,  den  Präsidenten  der  Republik
und  die  andern  von  der  Verfassung  bestimmten  Beamten?  nach  dem  Wortlaute  und
der  Form,  die  diese  Verfassung  verordnet,  abzuurteilen.

$  1.  Wenn  der  Senat  als  Gericht  beschließt,  führt  der  Präsident  des  Oberbundesgerichts
  (Supremo  Tribunal  Federal)  den  Vorsitz.

ı  Gesetz  Nr.  36  vom  26.  Januar  1892,  Art.  30  und  31.
®  Diese  sind  die  Staatsminister  (Art.  52)  und  die  Mitglieder  des  Oberbundesgeriohtes
(Supremo  Tribnal  Federal)  (Art.  57  $  2.)
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