IV.  Amerika.  1031  176.  Brasilien.

$  2.  Sind  die  Verbesserungen  auf  diese  Art  verworfen,  so  wird  der  Entwurf
ohne  dieselben  der  Sanktionierung  unterworfen.

Art.  40.  Die  Entwürfe,  die  verworfen  oder  nicht  sanktioniert  wurden,  dürfen
in  derselben  gesetzgebenden  Sitzungsperiode  nicht  wieder  zur  Verhandlung  kommen.

Abschnitt  ID.  Von  der  exekutiven  Gewalt.
Kapitell.  Vom  Präsidenten  und  Vizepräsidenten.

Art.  41.  Der  Präsident  der  Republik  der  Vereinigten  Staaten  von  Brasilien
übt,  als  Haupt  der  Nation,  von  dieser  gewählt!  die  exekutive  Gewalt  aus.

$  1.  Der  Vizepräsident,  zu  gleicher  Zeit  mit  dem  Präsidenten  gewählt,
substituiert  ihn  im  Verhinderungsfalle,  und  wird  sein  Nachfolger,  falls  er  fehlt.  |

$  2.  Bei  Verhinderung  des  Vizepräsidenten,  oder  wenn  er  fehlt,  werden  nacheinander
  zum  Präsidium  berufen:  der  Vizepräsident  des  Senates,  der  Präsident  der
Deputiertenkammer  und  derjenige  des  Oberbundesgerichtes  (Supremo  Tribunal
Federal).

$  3.  Um  zum  Präsidenten  oder  Vizepräsidenten  der  Republik  gewählt  werden
zu  können,  sind  Grundbedingungen:

1.  Geborener  Brasilianer,

2.  Im  Besitze  der  politischen  Rechte,  und

3.  Mehr  als  35  Jahre  alt  zu  sein.

Art.  42.  Falls  die  Präsidentschaft  oder  die  Vizepräsidentschaft  durch  irgendeine
  Ursache  vakant  wird,  ehe  von  der  Präsidentenperiode  zwei  Jahre  verflossen  sind,
findet  neue  Wahl  statt.

Art.  43.  Der  Präsident  bekleidet  das  Amt  während  vier  Jahre,  und  darf  für
die  nachfolgende  Periode  nicht  wieder  gewählt  werden.

$  1.  Der  Vizepräsident,  welcher  im  letzten  Jahre  der  Präsidentenperiode  die
Präsidentschaft  geführt  hat,  darf  für  die  nachfolgende  Periode  nicht  gewählt  werden.

$&amp;  2.  Der  Präsident  unterläßt  die  Ausübung  seines  Amtes  unaufschiebbar  an
demselben  Tage,  an  welchem  seine  Präsidentenperiode  endigt;  ihm  folgt  sogleich  der
Neugewählte  nach.

$  3.  Wenn  dieser  verhindert  ist  oder  fehlt,  geschieht  die  Substitution  nach  dem
Wortlaute  des  Art.  41  $$  1  und  2.

&amp;  4.  Die  erste  Präsidentenperiode  endigte  am  15.  November  1894.

Art.  44.  Beim  Antreten  des  Amtes  gibt  der  Präsident  in  einer  Sitzung  des
Kongresses,  oder,  wenn  dieser  nicht  versammelt  ist,  vor  dem  Oberbundesgerichte
(Supremo  Tribunal  Federal)  folgende  Versicherung  ab:

„Ich  verspreche,  die  Bundesverfassung  mit  vollkommener  Treue  aufrechtzuerhalten
  und  zu  befolgen,  für  das  gemeine  Wohl  der  Republik  zu  sorgen,  ihre  Gesetze
innezuhalten  und  ihren  Bund,  ihre  Integrität  und  ihre  Unabhängigkeit  zu  behaupten.“

Art.  45.  Der  Präsident  und  der  Vizepräsident  dürfen  das  nationale  Territorium
ohne  die  Erlaubnis  des  Kongresses  nicht  verlassen,  bei  Strafe  des  Verlustes  des  Amtes.

i  Der  erste  Präsident  und  Vizepräsident  aber  wurden  vom  Kongreß  gewählt,  am
25.  Februar  1891.