IV.  Amerika.  1033  176.  Brasilien.

6.  Die  Strafen  für  Verbrechen,  die  der  föderalen  Gerichtsbarkeit  unterworfen
sind,  umzuwandeln  und  zu  erlassen,  ausgenommen  die  Fälle  der  Art.  34  Nr.  28  und
52  8  2;

?.  Krieg  zu  erklären  und  Frieden  zu  schließen,  nach  dem  Wortlaute  des  Art.  34
Nr.  11;

8.  Krieg  in  Fällen  fremder  Invasion  oder  fremden  Angriffes  sofort  zu  erklären;

9.  Jährlich  dem  Kongreß  durch  einen  Bericht,  welchen  er  dem  Sekretär  des
Senates  am  Eröffnungstage  der  gesetzgebenden  Sitzungsperiode  zusendet,  Rechenschaft
über  die  Lage  des  Landes  zu  geben,  und  ihn  auf  die  dringenden  Maßregeln  und
Reformen  hinzuweisen;

10.  Den  Kongreß  außerordentlich  zusammenzuberufen;

11.  Die  föderalen  Richter  durch  Antrag  des  Oberbundesgerichtes  (Supremo
Tribunal)  zu  ernennen;

12.  Die  Mitglieder  des  Oberbundesgerichtes  und  die  diplomatischen  Minister
zu  ernennen;  die  Ernennung  muß  aber  der  Billigung  des  Senates  unterworfen  werden;

Ist  der  Kongreß  aber  abwesend,  so  ernennt  sie  der  Präsident  nur  in  Kommission,
bis  der  Senat  sich  darüber  äußert;

13.  Die  anderen  Mitglieder  des  diplomatischen  Korpe  und  die  Konsularbeamten
  zu  ernennen;

14.  Die  Beziehungen  mit  fremden  Staaten  aufrechtzuerhalten;

15.  Selbst  oder  durch  seine  verantwortlichen  Beamten  irgendeinen  Punkt  des
Bundesgebietes,  in  Fällen  fremden  Angriffes  oder  ernsterer  innerer  Erschütterung,
in  Belagerungszustand  zu  erklären  (Art.  6  Nr.  3;  Art.  34  Nr.  21  und  Art.  80);

16.  Völkerrechtliche  Verhandlungen  einzuleiten,  Übereinkünfte,  Konventionen
und  Verträge,  immer  ad  referendum  des  Kongresses  zu  schließen,  wie  auch  solche,
die  die  Staaten  nach  dem  Wortlaute  des  Art.  65  schließen,’  zu  bestätigen,  und  dieselben,
  wenn  es  nötig  ist,  der  Autorität  des  Kongresses  zu  unterwerfen.

Kapitel  IV.  Von  den  Staatsministern.

Art.  49.  Dem  Präsidenten  wird  von  den  Staatsministern,  seinen  Vertrauensleuten,
  die  ihre  Gegenzeichnung  zu  seinen  Regierungsakten  geben,  geholfen.  Jeder
der  Staatsminister  führt  den  Vorsitz  eines  der  Ministerien,  in  die  die  föderale  Verwaltung
  eingeteilt  ist!.

Art.  50.  Die  Staatsminister  dürfen  nicht  die  Ausübung  eines  anderen  Amtes
kumulieren,  wie  auch  nicht  zum  Präsidenten  des  Bundes,  zum  Deputierten  oder  Senator
gewählt  werden.

Einziger  Paragraph.  Der  Deputierte  oder  Senator,  welcher  die  Ministerstelle
annimmt,  verliert  dadurch  sein  Mandat,  weshalb  sofort  eine  neue  Wahl  stattfindet,
in  der  er  nicht  gewählt  werden  kann.

ı  Es  gibt  7  Ministerien  in  Brasilien:  für  den  Schatz;  für  die  Justiz  und  inneren  Angelegenheiten;
  für  die  Industrie  und  öffentlichen  Arbeiten;  für  das  Äußere;  für  den  Krieg;  für  die  Marine;
und  für  Handel  und  Ackerbau,  Letzteres  Ministerium  wurde  erst  im  Jahre  1906  begründet.

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