IV.  Amerika.  1034  176.  Brasilien.

Art.  51.  Die  Staatsminister  dürfen  den  Sitzungen  des  Kongresses  nicht  beiwohnen
  und  dürfen  sich  mit  ihm  nur  schriftlich  in  Verbindung  setzen,  oder  persönlich
in  den  Konferenzen  mit  den  Kommissionen  der  Kammern.

Die  jährlichen  Berichte  der  Staatsminister  werden  dem  Präsidenten  der
Republik  zugesandt  und  unter  alle  Mitglieder  des  Kongresses  verteilt.

Art.  52.  Die  Staatsminister  sind  vor  dem  Kongreß  oder  vor  dem  Gericht
für  die  Ratschläge,  die  sie  dem  Präsidenten  der  Republik  geben,  nicht  verantwortlich.

$  1.  Sie  sind  aber,  was  ihre  Handlungen  anbetrifft,  für  Verbrechen,  die  im
Gesetze  bezeichnet  sind,  verantwortlich.

$  2.  Dieselben  werden  wegen  Gemein-  und  Verantwortlichkeitsverbrechen
von  dem  ÖOberbundesgericht,  und  wegen  Verbrechen,  die  mit  denen  des  Präsidenten
der  Republik  zusammenhängen,  von  der  zuständigen  Behörde  in  den  Anklagezustand
versetzt  und  abgeurteilt.

Kapitel  V.  Von  der  Verantwortlichkeit  des  Präsidenten.

Art.  53.  Der  Präsident  der  Vereinigten  Staaten  von  Brasilien  wird  von  dem
Oberbundesgericht  wegen  der  Gemeinverbrechen,  und  vor  dem  Senat  wegen  der
Verantwortlichkeitsverbrechen  in  den  Anklagezustand  versetzt  und  abgeurteilt,
nachdem  die  Kammer  die  Anklage  als  beachtenswert  erklärt  hat.

Einziger  Paragraph.  Wird  die  Anklage  als  beachtenswert  erklärt,  so  wird  der
Präsident  seines  Amtes  entsetzt.

Art.  54.  Verantwortlichkeitsverbrechen  des  Präsidenten  der  Republik  sind
die  Handlungen,  die  einen  Eingriff  enthalten  gegen:

1.  Die  politische  Existenz  des  Bundes;

2.  Die  Verfassung  und  die  Bundesregierungsform;

3.  Die  freie  Ausübung  der  politischen  Gewalten;

4.  Den  Genuß  und  die  gesetzliche  Ausübung  der  politischen  oder  individuellen
Rechte;

5.  Die  innere  Sicherheit  der  Landes;

6.  Die  Biederkeit  der  Verwaltung;

7.  Die  Bewachung  und  den  verfassungsmäßigen  Gebrauch  der  Staatsgelder;

8.  Die  vom  Kongreß  gegebenen  Bundesgesetze.

$  1.  Diese  Verbrechen  werden  durch  ein  besonderes  Gesetz  bestimmt!.

$  2.  Ein  anderes  Gesetz?  wird  die  Anklage,  die  Prozeßführung  und  die  Aburteilung
  regeln.

$  3.  Diese  beiden  Gesetze  werden  in  der  ersten  Sitzung  des  ersten  Kongresses
aufgestellt.

ı  Gesetz  Nr.  30  vom  8.  Januar  1892.
2  Gesetz  Nr.  27.  vom  7.  Januar  1892,