IV.  Amerika.  1041  176.  Brasilien.

$  21.  Auch  die  Todesstrafe  findet  nicht  mehr  statt;  aber  die  Vorschriften  der
Militärgesetzgebung  werden  bei  evtl.  Kriegszeit  vorbehalten.

$  22.  Die  Habeaskorpusakte  wird  immer  bewilligt,  wenn  das  Individuum
Gewalttaten  oder  Zwang  durch  Widerrechtlichkeit  oder  Mißbrauch  von  Gewalt  erleidet,
  oder  sich  vor  der  drohenden  Gefahr,  solche  zu  erleiden,  befindet.

$  23.  Mit  Ausnahme  der  Rechtsstreitigkeiten,  welche,  ihrer  Natur  wegen,  vor
besondere  Richter  gehören,  gibt  es  keine  priviligierte  Gerichtsbarkeit.

$  24.  Die  freie  Ausübung  irgendeines  sittlichen,  geistigen  oder  industriellen
Berufes  wird  gewährleistet.

$  25.  Die  industriellen  Eefindungen  gehören  ihren  Erfindern,  denen  ein  vorübergehendes
  Privilegium  gesetzlich  garantiert  oder  ein  geziemender  Preis  von  dem
Kongresse  bewilligt  wird,  wenn  Interesse  vorhanden  ist,  die  Erfindung  zu  verbreiten.

$  26.  Den  Urhebern  literarischer  und  künstlerischer  Werke  wird  das  ausschließliche
  Recht  gewährleistet,  sie  durch  die  Druckerei  oder  durch  irgendeinen
anderen  mechanischen  Prozeß  zu  reproduzieren.

$  27.  Das  Gesetz  schützt  auch  das  Eigentum  der  Fabrikzeichen.

$  28.  Wegen  eines  religiösen  Glaubens  oder  einer  religiösen  Funktion  darf  kein
brasilianischer  Angehöriger  seiner  politischen  und  bürgerlichen  Rechte  beraubt  werden,
und  er  seinerseits  darf  sich  keiner  bürgerlichen  Pflicht  entheben.

$  29.  Diejenigen,  welche  sich,  um  sich  von  irgendeiner  Last,  die  die  Gesetze
der  Republik  den  Staatsbürgern  auferlegen,  zu  befreien,  auf  einen  Grund  eines
religiösen  Glaubens  berufen,  und  diejenigen,  welche  fremde  Ehrenzeichen  oder  Adelstitel
  annehmen,  verlieren  alle  politischen  Rechte.

$  30.  Es  darf  keine  Steuer,  gleichviel  welcher  Art,  erhoben  werden,  es  sei  denn
kraft  eines  Gesetzes,  das  es  erlaubt.

$  31.  Das  Schwurgericht  wird  beibehalten.

Art.  73.  Die  militärischen  und  bürgerlichen  Staatsämter  sind  allen  Brasilianern
zugänglich,  soweit  die  gesetzlich  bestimmten  Bedingungen  besonderer  Fähigkeit
berücksichtigt  werden;  die  belohnten  Kumulierungen  sind  aber  verboten.

Art.  74.  Die  Patente,  die  Posten  und  die  unabsetzbaren  Ämter  sind  in  ihrer
ganzen  Vollständigkeit  gewährleistet.

Art.  75.  Nur  die  Beamten,  welche  im  Dienste  der  Nation  Invalide  werden,
dürfen  in  den  Ruhestand  versetzt  werden.

Art.  76.  Die  Offiziere  des  Heeres  und  der  Kriegsmarine  können  ihre  Patente
nur  verlieren  wegen  Verurteilung  zu  mehr  als  zwei  Jahren  Gefängnis,  durch  Entscheidung
  der  zuständigen  Gerichte.

Art.  77.  Die  Land-  und  Seemilitärs  haben  wegen  Militärverbrechen  eine
besondere  Gerichtsbarkeit.

$  1.  Diese  Gerichtsbarkeit  besteht  aus  einem  Obermilitärgerichte,  dessen  Mit-:
glieder  lebenslängliche  sind,  und  den  für  die  Verhandlung  und  die  Aburteilung  der
Verbrechen  nötigen  Räten.

$  2.  Die  Organisation  und  die  Befugnisse  des  Obermilitärgerichtes  werden

durch  Gesetz  geregelt.
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