IV.  Amerika.  1042  176.  Brasilien.

Art.  78.  Die  Spezialisierung  der  in  der  Verfassung  bestimmten  Garantien  und
Rechte  schließt  andere  Garantien  und  Rechte,  die  nicht  hergezählt  sind,  welche  aber
aus  der  Regierungsform,  die  sie  annimmt,  und  den  Vorschriften,  die  sie  bestimmt,
entstehen,  nicht  aus.

Titel  V.  Allgemeine  Bestimmungen.

Art.  79.  Der  Staatsbürger,  welcher  mit  Funktionen  irgendeiner  der  drei
Staatsgewalten  betraut  ist,  darf  diejenigen  der  andern  nicht  ausüben.

Art.  80.  Jeder  Teil  des  Bundesgebietes  kann  in  Belagerungszustand  erklärt
werden,  und  im  Falle  fremden  Angriffes  oder  innerer  Erschütterung  werden  in  dem
betreffenden  Teile,  wenn  es  die  Sicherheit  der  Republik  erfordert,  die  Verfassungsgarantien
  für  eine  bestimmte  Zeit  aufgehoben  (Art.  34  Nr.  21).

$  1.  Ist  der  Kongreß  nicht  versammelt,  und  läuft  das  Vaterland  drohende  Gefahr,
so  wird  die  föderale  exekutive  Gewalt  diese  Befugnis  ausüben.  (Art.  48  Nr.  15).

$  2.  Diese  aber  soll  sich  während  des  Belagerungszustandes,  was  die  Maßregeln
für  die  Bestrafung  der  Individuen  anbetrifft,  beschränken:

1.  Auf  die  Inhaftierung  in  einem  Ort,  der  nicht  für  die  Angeschuldigten  wegen
Gemeinverbrechen  bestimmt  ist;

2.  Auf  die  Verbannung  nach  anderen  Orten  des  nationalen  Territoriums.

$  3.  Sobald  der  Kongreß  versammelt  ist,  erstattet  ihm  der  Präsident  der
Republik  Bericht  über  die  Ausnahmemaßregeln,  die  getroffen  wurden,  indem  er  dieselben
  motiviert.

$  4.  Die  Behörden,  die  solche  Maßregeln  befohlen  haben,  sind  für  die  begangenen
Mißbräuche  verantwortlich.

Art.  81.  Die  beendeten  Prozesse  in  Strafsachen  können  zu  jeder  Zeit  zugunsten
der  Verurteilten  von  dem  Oberbundesgericht  revidiert  werden,  entweder  um  die  Urteile
zu  ändern  oder  sie  zu  bestätigen.

'$&amp;  1.  Das  Gesetz  wird  die  Fälle  und  Form  der  Revision!  bestimmen,  um  welche
von  dem  Verurteilten  selbst,  von  irgend  jemand  des  Volkes  oder  von  Amts  wegen
durch  den  Staatsanwalt  der  Republik  ersucht  werden  darf.

$  2.  Bei  der  Revision  dürfen  die  Strafen  des  revidierten  Urteils  nicht  verschärft
  werden.  |

$  3.  Die  Vorschriften  dieses  Artikels  sind  auch  auf  die  militärischen  Prozesse
auszudehnen.

Art.  82.  Die  Staatsbeamten  sind  für  die  Mißbräuche  und  die  Unterlassungen,
deren  sie  sich  in  der  Ausübung  ihrer  Ämter  schuldig  machen,  sowie  für  die  Nachsicht
oder  Nachlässigkeit,  ihren  Subalternen  gegenüber,  sie  wirklich  zur  Verantwortung
zu  ziehen,  strikt  verantwortlich.

Einziger  Paragraph.  Der  Staatsbeamte  verpflichtet  sich  beim  Akte  des  Amtsantrittes
  durch  einen  ausdrücklichen  Kompromiß,  seine  gesetzlichen  Pflichten  zu
erfüllen.

!  Das  Gesetz  Nr.  221  vom  20.  November  1894  $&amp;  1  bestimmt  solche  Fälle.  Betreffs  der
Form  der  Revision,  s.  Dekret  Nr.  8418  vom  11.  Oktober  1890  und  Gesetz  Nr.  221  vom  20.  November
1894,