IV.  Amerika.  1045  176.  Brasilien.

Art.  3.  Je  nachdem  die  Einzelstaaten  sich  organisieren,  wird  die  Bundesregierung
  ihnen  die  Verwaltung  der  Dienste,  welche  ihnen  kraft  der  Verfassung  zustehen,
übergeben,  und  wird  die  Verantwortlichkeit  der  Bundesregierung,  was  diese  Dienste
und  die  Bezahlung  des  resp.  Personals  anbetrifft,  liquidieren.

Art.  4.  Solange  die  Einzelstaaten  sich  mit  der  Regulierung  ihrer  Ausgaben
während  der  Organisationsperiode  ihrer  Dienste,  beschäftigen,  wird  die  Bundesregierung
ihnen  für  diesen  Zweck  spezielle  Kredite  unter  den  durch  Gesetz  bestimmten  Bedigungen
  eröffnen.

Art.  5.  Inden  Staaten,  welche  sich  organisiert  haben  werden,  wird  die  Klassifikation
  der  in  der  Verfassung  bestimmten  Einnahmen  in  Kraft  treten.

Art.  6.  Bei  den  ersten  Ernennungen  für  die  Bundesmagistratur  und  die  Magistraturen
  der  Einzelstaaten  werden  die  berühmtesten  ordentlichen  Richter  und  Oberappellationsgerichtsräte
  bevorzugt.

Diejenigen,  welche  in  der  neuen  Gerichtsverfassung  nicht  beibehalten  werden
und  mehr  als  30  Jahre  tätig  sind,  werden  mit  vollem  Gehalt  in  den  Ruhestand  versetzt.

Diejenigen,  welche  weniger  als  30  Jahre  tätig  sind,  beziehen  ihre  Gehälter  weiter,
bis  sie  benutzt  werden  oder  mit  einem  der  Zeit  ihrer  Tätigkeit  entsprechenden  Gehalt
in  den  Ruhestand  versetzt  werden.

Die  durch  die  in  den  Ruhestand  versetzten  oder  zur  Disponibilität  gestellten
Richter  entstandenen  Ausgaben  werden  von  der  Bundesregierung  bezahlt.

Art.  7.  Dem  Exkaiser  von  Brasilien,  D.  Pedro  de  Alcantara,  wird  eine  Pension
verliehen,  welche,  vom  15.  November  1889  an,  ihm  für  die  ganze  Zeit  seines  Lebens
ein  anständiges  Dasein  gewährleistet.  Der  ordentliche  Kongreß  wird  in  seiner  ersten
Versammlung  die  Summe  der  Pension  bestimmen.

Art.  8.  Die  Bundesregierung  wird  das  Haus,  in  welchem  der  Dr.  Benjamin
Constant  Botelho  de  Magalhaes  starb,  für  die  Nation  erwerben,  und  wird  an  ihm  eine
Gedenktafel  zur  Huldigung  des  großen  Patrioten,  des  Begründers  der  Republik,  anbringen
  lassen.

Einziger  Paragraph.  Die  Witwe  desselben  Dr.  Benjamin  Constant  wird,  s0-lange
  sie  lebt,  den  Nießbrauch  des  genannten  Hauses  haben.

Wir  befehlen  also  allen  Behörden,  welchen  die  Kenntnis  und  die  Ausführung
dieser  Verfassung  obliegt,  daß  sie  sie  treu  und  ganz  ausführen  und  ausführen  und
befolgen  lassen,  so  wie  sie  ist.

Sie  sei  veröffentlicht  und  befolgt  im  ganzen  Bundesgebiete.

Saal  der  Sitzungen  des  nationalen,  verfassunggebenden  Kongresses,  im  dritten
Jahre  der  Republik  in  der  Stadt  Rio  de  Janeiro,  am  21.  Februar  1891.  —  Prudente
Joss&amp;  de  Moraes  Barros,  Präsident  des  Kongresses,  Senator  für  S.  Paulo.  —  Antonio
Euzebio  Gongalves  de  Almeida,  Vizepräsident  des  Kongresses,  Deputierter  für  Bahia.
—  Dr.  Joao  da  Matta  Machado,  erster  Sekretär,  Deputierter  für  den  Staat  Minas-Geraes.
  —  Dr.  Jos&amp;  Paes  de  Carvalho,  zweiter  Sekretär,  Senator  für  den  Staat  Par.  —
Tenente-coronel  Joao  Soares  Neiva,  dritter  Sekretär,  Senator  für  den  Staat  Parahyba.
—  Eduardo  Mendes  Gongalves,  vierter  Sekretär,  Deputierter  für  den  Staat  Parana.

(Es  folgen  die  Unterzeichnungen  der  anwesenden  Senatoren  und  Deputierten.)