IV.  Amerika.  1047  177.  Chile.

Art.?7.  Chilenen,  welche  das  Alter  von  21  Jahren  erreicht  haben  und  lesen
und  sehreiben  können  und  in  die  Wählerlisten  des  Departements  eingeschrieben  sind,
sind  aktiv  wahlberechtigte  Bürger.

Diese  Wahllisten  sollen  öffentlich  sein  und  für  die  gesetzlich  bestimmte  Zeit
fortgeführt  werden.

Eintragungen  können  zu  jeder  Zeit  gemacht  werden,  und  die  Listen  sollen  nicht
geschlossen  werden,  ausgenommen  zu  dem  Zeitpunkte,  der  durch  die  Wahlgesetze
bestimmt  ist.

Art.  8.  Das  aktive  Bürgerrecht,  zugleich  das  Wahlrecht,  wird  suspendiert:

1.  durch  körperliche  oder  geistige  Unfähigkeit,  welche  eine  freie  und  überlegte
Handlung  verhindert;

2.  durch  dienende  Stellung;

3.  durch  strafgerichtliche  Verfolgung  unter  der  Beschuldigung  eines  Verbrechens,
welches  mit  Leibesstrafe  oder  Ehrenstrafe  bedroht  ist.

Art.9.  Das  Bürgerrecht  wird  verloren:

1.  durch  Verurteilung  zu  Leibesstrafen  oder  zu  Ehrenstrafen;

2.  durch  betrügerischen  Bankrott;

3.  durch  Naturalisation  in  einem  fremden  Lande;

4.  durch  Annahme  einer  Anstellung  oder  einer  Pension  von  einer  fremden
Regierung  ohne  besondere  Erlaubnis  des  Kongresses.

Diejenigen  Personen,  welche  ihr  Bürgerrecht  aus  einem  der  in  diesem  Artikel
erwähnten  Gründe  verloren  haben,  können  vom  Senate  die  Rehabilitation  erlangen.

Kapitel  4.  Öffentliches  Recht  von  Chile.

Art.  10.  Die  Verfassung  garantiert  allen  Einwohnern  der  Republik:

1.  die  Gleichheit  vor  dem  Gesetze.  Es  gibt  in  Chile  keine  privilegierte  Klasse;
2.  die  Zulassung  zu  allen  öffentlichen  Ämtern  und  Anstellungen  ohne  andere
Bedingungen,  als  diejenigen,  welche  durch  das  Gesetz  bestimmt  sind;

3.  die  gleiche  Verteilung  der  Lasten  und  Steuern  im  Verhältnisse  zum  Vermögen
  und  die  gleiche  Verteilung  aller  übrigen  öffentlichen  Lasten.  Ein  besonderes
Gesetz  soll  die  Einstellung.  und  den  Ersatz  der  Streitkräfte  zu  Wasser  und  zu  Lande
bestimmen;

4.  die  Freiheit,  aller  Orten  innerhalb  der  Republik  zu  wohnen,  von  einem  Platze
zum  anderen  zu  ziehen  oder  das  Gebiet  der  Republik  zu  verlassen,  unter  Vorbehalt  der
Polizeivorschriften  und  der  Rechte  anderer  Personen;  niemand  soll  festgenommen,
verhaftet  oder  ausgewiesen  werden,  ausgenommen  in  der  Form,  die  das  Gesetz  vorsieht;

5.  die  Unverletzlichkeit  des  gesamten  Eigentums  ohne  Unterschied,  ob  es
einzelnen  oder  juristischen  Personen  gehört.  Niemand  soll  seines  Eigentums  oder  eines
Teiles  desselben,  wie  klein  er  auch  sei,  oder  eines  darin  liegenden  Rechtes  beraubt
werden,  ausgenommen  auf  Grund  einer  gerichtlichen  Entscheidung;  abgesehen  von  dem
Falle,  daß  das  Interesse  des  Staates,  auf  Grund  der  Bestimmung  des  Gesetzes,  den
Gebrauch  oder  die  Aneignung  des  Privateigentums  erfordert;  in  einem  solchen  Falle