IV.  Amerika.  1070  177.  Chile.

aussprechen,  mit  absoluter  Mehrheit  der  anwesenden  Mitglieder;  letztere  dürfen
nicht  weniger  sein  als  die  absolute  Mehrheit  der  Mitglieder,  aus  denen  jede  Kammer
sich  zusammensetzt.

Nach  der  Ratifikation  des  Abänderungsvorschlages  durch  jede  Kammer  soll
er  an  den  Präsidenten  der  Republik  zwecks  Promulgation  gelangen.

Nachdem  der  Vorschlag  promulgiert  ist,  bilden  seine  Bestimmungen  einen  Teil
dieser  Verfassung  und  werden  als  dieser  einverleibt  angesehen.  |

Die  Abänderungen,  welche  der  Ratifikation  des  nächsten  Kongresses  vorgelegt
werden  sollen,  sind  durch  den  Präsidenten  der  Republik  innerhalb  derjenigen  sechs
Monate  zu  veröffentlichen,  welche  der  Erneuerung  des  Kongresses  vorhergehen,  und
mindestens  drei  Monate  vor  dem  Beginne  der  Wahlen.  Bei  einer  solchen  Publikation
soll  der  Präsident  der  Republik  dem  Lande  kundtun,  daß  der  zu  wählende  Kongreß
damit  betraut  sein  werde,  die  vorgeschlagenen  Reformen  anzunehmen  und  zu  ratifizieren.
  Wenn  der  Kongreß,  welcher  zwecks  Ratifikation  berufen  wurde,  seine  verfassungsmäßige
  Periode  vorüber  gehen  läßt,  ohne  sie  zu  ratifizieren,  so  sollen  diese
Reformen  als  niemals  vorgeschlagen  gelten.

Art.  159.  Wenn  der  Kongreß  zu  außerordentlichen  Sitzungen  berufen  ist,  so
kann  jede  Kammer  Reformvorschläge  aufnehmen,  diskutieren  und  darüber  abstimmen,
  auch  wenn  solche  Vorschläge  bei  der  Berufung  nicht  erwähnt  sind.

Der  Kongreß,  welcher  berufen  ist,  um  über  die  Ratifikation  der  Reformvorschläge
zu  beraten,  kann,  wenn  hierin  beide  Kammern  mit  absoluter  Stimmenmehrheit  in
solchen  Sitzungen  übereinstimmen,  die  mit  absoluter  Mehrheit  aller  Mitglieder  besucht
  sind,  seine  Beratungen  in  außerordentlichen  Sitzungen  fortsetzen,  und  zwar
bis  zu  90  Tagen,  ohne  daß  eine  Berufung  des  Präsidenten  der  Republik  notwendig
ist;  er  kann  ausschließlich  über  die  Ratifikation  beraten.  In  jedem  Falle  haben  die
Kammern  das  Recht,  über  die  Abänderungsvorschläge  in  außerordentlichen  Sitzungen
zu  beraten,  welche  von  ihnen  abgehalten  werden  nach  Berufung  durch  den  Präsidenten
der  Republik,  auch  wenn  der  Gegenstand  bei  der  Berufung  nicht  erwähnt  ist.

178.  Columbien.

Verfassung  vom  4.  August  1886.

En  el  nombre  de  Dios,  fuente  suprema  de  toda  autoridad,  los  Delegatarios  de  los  Estados
colombianos  de  Antioquia,  Bolivar,  Boyacä,  Cauca,  Cundinamarca,  Magdalena,  Panamä,  Santander
  y  Tolima,  reunidos  en  Consejo  Nacional  Constituyente;  viste  la  aprobaciön  que  impartieron
  las  Municipalidades  de  Colombia  &amp;  las  bases  de  Constituciön  expedidas  el  dia  primero  de
diciembre  de  mil  ochocientos  ochente  y  cinco,  y  con  el  fin  de  afianzar  la  unidad  nacional  y  asegurar
los  bienes  de  la  justicia,  la  libertad  y  la  paz,  hemos  venido  en  decretar,  como  decretamos.  la  siguiente
  Constituciön  politica  de  Colombia.