IV.  Amerika.  1132  181.  Dominikanische  Republik.

3.  das  Eigentum  mit  all  seinen  Rechten;  es  soll  nur  unterworfen  sein  den  von
der  zuständigen  Gesetzgebung  bestimmten  Steuern,  der  gerichtlichen  Klage  und  der
Verurteilung  für  öffentlichen  Nutzen  unter  vorheriger  Schadloshaltung  und  beiderseitigem
  Gehör;

4.  die  Unverletzlichkeit  und  das  Geheimnis  der  Korrespondenzen  und  der
Privatpapiere;

5.  die  Unverletzlichkeit  des  Hauses,  welches  nur  betreten  werden  kann  zur
Verhütung  eines  Verbrechens  oder  auf  Grund  des  Gesetzes;

6.  die  persönliche  Freiheit,  und  zwar:

a.  die  Sklaverei  ist  für  immer  verboten;

b.  frei  sind  auch  die  Sklaven,  welche  das  Gebiet  der  Republik  betreten;

c.  alle  Bürger  haben  das  Recht  zu  tun  und  auszuführen,  was  einem  anderen
nicht  schadet:

7.  die  Freiheit  der  Abstimmung  bei  öffentlichen  Wahlen  ohne  andere  Beschränkungen
  als  Minderjährigkeit  unter  18  Jahren;

8.  die  Freiheit  der  Industrie;

9.  die  Freiheit  der  Entdeckungen,  wissenschaftlichen,  künstlerischen  und
literarischen  Produktionen;

10.  die  Freiheit  der  Vereinigungen  und  Versammlungen  ohne  Wahl,  öffentlich
und  privat;

11.  die  Freiheit  der  Petition  und  das  Recht,  Resolutionen  zu  fassen.  Diese  kann
an  jeden  Beamten,  Autorität  oder  Korporation  gerichtet  werden.  Wenn  die  Petition
von  verschiedenen  gemacht  wird,  dann  sind  die  5  ersten  verantwortlich  für  die  Echtheit
der  Unterzeichnungen  und  alle  für  die  Wahrheit  des  Inhalts;

12.  die  Freiheit  des  Lehrens,  welche  in  ihrem  vollen  Umfange  beschützt  werden
soll.  Die  Regierung  ist  verpflichtet,  unentgeltlich  den  ersten  Unterricht,  sowohl  in
den  Künsten  als  im  Handel,  zu  errichten;

13.  die  Kultusfreiheit.  Die  römisch-katholisch-apostolische  Religion  ist  die
Staatsreligion.  Andere  Religionen  können  in  ihren  Religionshäusern  ausgeübt  werden;

14.  die  persönliche  Sicherheit  und  dementsprechend:

&amp;.  kein  Dominikaner  soll  wegen  Schulden  verhaftet  werden,  welche  nicht  aus
Betrug  oder  Verbrechen  hervorgehen;

b.  noch  verpflichtet  werden,  in  seinem  Hause  Soldaten  oder  sonstige  zum  Heere
gehörige  Personen  aufzunehmen;

c.  oder  von  besonderen  Gerichten  oder  Kommissionen  abgeurteilt  werden  außer
von  seinen  natürlichen  Richtern  und  auf  Grund  der  Gesetze  vor  der  Untersuchungskommission;


d.  oder  verhaftet  oder  gefänglich  eingezogen  werden  ohne  vorherigen  geschriebenen
  Befehl  des  Beamten,  welcher  die  Verhaftung  anordnet,  mit  Bezeichnung
des  Deliktes,  welches  sie  verursacht,  außer  daß  er  bei  der  Tat  ertappt  ist,

1,571  e.  jedem  Gefangenen  soll  der  Grund,  seiner  Gefangennahme  mitgeteilt  werden
und  innerhalb  48  Stunden,  nachdem  er  der  Freiheit  beraubt  worden  ist,  befragt  werden;