IV.  Amerika.  1136  181.  Dominikanische  Republik.

Einverständnis  zu  erklären  oder  sie  zurückzuweisen.  Kein  Vertrag  irgendwelcher  Art
soll  wirksam  werden,  außer  solchem,  der  vom  Kongreß  bewilligt  ist;

18.  den  öffentlichen  Unterricht,  die  Förderung  von  Wissenschaft  und  Kunst,
die  Begründung  von  Einrichtungen  des  allgemeinen  Nutzens  zu  fördern,  und  wenn  es
für  geeignet  erachtet  wird,  den  Elementarunterricht  für  obligatorisch  zu  erklären.
Die  Exekutive  soll  gehalten  sein,  dem  Kongreß  jedes  Jahr  einen  eingehenden  Bericht
der  Einrichtung  des  öffentlichen  und  privaten  Unterrichts  abzustatten;  allgemeine
Indulte  und  Amnestien  zu  gewähren;

20.  den  Belagerungszustand  zu  erklären  und  für  eine  bestimmte  Zeit  die
Garantien  2,  4  und  10  des  Art.  11  sowie  Ziffer  4  und  5  der  Garantie  14  desselben  Artikels
aufzuheben,  welche  wie  folgt  besagen:  ‚2.  Gedankenfreiheit,  mündlich  oder  durch
die  Presse  ausgedrückt  ohne  Zensur,  aber  dem  Gesetze  unterworfen.‘  ‚4.  Unverletzlichkeit
  der  Geheimnisse  der  Korrespondenz  und  der  privaten  Papiere.“  ‚10.  Vereinigungs-
  und  Versammlungsfreiheit  ohne  Waffen,  öffentlich  und  privat.‘‘  „4.  Weder
verhaften  noch  gefänglich  eingezogen  werden  ohne  vorherigen  geschriebenen  Befehl
einer  zuständigen  Obrigkeit,  welche  die  strafbare  Handlung  nennt,  für  welche  die  Verhaftung
  geschehen  ist,  außer  daß  der  Täter  auf  frischer  Tat  ergriffen  worden  ist.“
‚„d.  Jeder  Gefangene  soll  von  der  Ursache  seiner  Verhaftung  in  Kenntnis  gesetzt  und
spätestens  48  Stunden,  nachdem  er  seiner  Freiheit  beraubt  worden  ist,  verhört  werden;
und  keiner  soll  in  Haft  genommen  werden  ohne  Verbindung  mit  der  übrigen  Welt  für
eine  längere  Zeit,  als  eine  solche,  welche  nach  der  Auffassung  des  Gerichtshofes  unentbehrlich
  ist,  um  nicht  die  Untersuchung  des  Verbrechens  ergebnislos  zu  machen;
noch  soll  er  im  Gefängnis  gehalten  werden  für  eine  Zeit,  welche  länger  ist,  als  das
Gesetz  es  bestimmt.“

21.  Regeln  für  die  Verwaltung  der  Steuern  zu  geben,  deren  Einkünfte  zusammen
  mit  allen  anderen  Einkünften  den  Schatz  der  Republik  bilden  sollen;

22.  daß  seine  Mitglieder  wegen  Verbrechen  gegen  die  Sicherheit  des  Staates
in  Untersuchung  genommen  werden;

23.  alle  Streitigkeiten  zwischen  2  oder  mehr  Provinzen  oder  Distrikte,  zwischen
den  letzteren  und  den  Kommunen,  zwischen  den  Gouverneuren  und  den  städtischen
und  munizipalen  Korporationen  untereinander  endgültig  zu  schlichten;

24.  alles  auf  die  Grenzen  der  Provinzen,  Distrikte,  städtischen  und  munizipalen
Korporstionen  Bezügliche  zu  beschließen  ;

25.  alles  auf  den  Handel  zu  Lande  und  zu  Wasser  und  auf  den  Seen  und  Flüssen
Bezügliche  zu  beschließen  ;

26.  alles,  auch  die  Konzession  und  Eröffnung  der  Eisenbahn,  die  Eröffnung  von
Kanälen,  Telegraphenlinien  und  Schiffahrt  auf  den  Flüssen  zu  beschließen;

27.  alles  zu  beschließen,  was  von  Zeit  zu  Zeit  für  die  Sammlung  von  allgemeinen
Statistiken!  der  Republik  erforderlich  sein  kann;

28.  alles  auf  die  Einwanderung  Bezügliche  zu  beschließen;

29.  die  Errichtung  neuer  Provinzen,  Distrikte,  städtischen  und  munizipalen
Korporationen  zu  beschließen;