IV.  Amerika.  1251  187.  Panama.

Art.  10.  Naturalisierte  oder  im  Lande  wohnende  Fremde  sind  nicht  verpflichtet,
gegen  ihr  Geburtsland  die  Waffen  zu  führen.

Art.  11.  Staatsbürger  sind  alle  (männlichen)  Panamenier  über  21  Jahre.

Art.  12.  Die  Staatsbürgerschaft  besteht  in  dem  Rechte  der  Teilnahme  an  der
Wahl  für  die  öffentlichen  Ämter,  welche  der  Wahl  durch  das  Volk  unterliegen,  und
in  der  Fähigkeit  der  Ausübung  von  Staatsdienst  in  Verwaltung  und  Rechtsprechung.

Art.  13.  Die  Staatsbürgerschaft  geht,  wenn  sie  einmal  erworben  ist,  nur  verloren:

1.  Durch  Bestrafung  gemäß  dem  Gesetze  mit  der  Möglichkeit  einer  Rehabilitierung
  durch  die  Nationalversammlung.

2.  Durch  Verlust  der  Eigenschaft,  ein  Panamenier  zu  sein,  gemäß  der  Staatsverfassung.


Art.  14.  Die  Staatsbürgerschaft  ruht:

1.  während  des  Schwebens  eines  Strafverfahrens  seit  Erlaß  des  Verhaftungsbefehles
  durch  den  Richter;

2.  während  der  gesetzlichen  Beschränkung  der  freien  Verwaltung  des  Vermögens;

3.  bei  gewohnheitsmäßiger  Trunkenbheit.

Titel  II.  Von  den  Individualrechten.

Art.  15.  Die  Behörden  der  Republik  sind  eingesetzt  zum  Schutze  aller  in  ihr
wohnenden  oder  sich  in  ihr  aufhaltenden  Personen,  an  ihrem  Leben,  ihrer  Ehre  und
ihrem  Vermögen,  zur  Sicherung  der  gegenseitigen  Achtung  ihrer  natürlichen,  verfassungsmäßigen
  und  gesetzlichen  Rechte,  zur  Verhinderung  und  Bestrafung  von
Verbrechen.

Art.  16.  Alle  Panamenier  und  Ausländer  sind  vor  dem  Gesetz  gleich.  Persönliche
Vorrechte  oder  Privilegien  sind  nicht  zulässig.  |

Art.  17.  Jede  Person  hat  das  Recht,  Petitionen  an  die  Behörden  zu  richten,
sowohl  im  öffentlichen  als  auch  im  eigenen  Interesse,  sowie  das  Recht  auf  prompten
Bescheid.

Art.  18.  Die  gesetzgebenden  und  öffentlichen  Körperschaften  haben  das  Recht
der  juristischen  Persönlichkeit  und  können  in  dieser  Eigenschaft  zivilrechtliche
Handlungen  vornehmen,  sowie  von  den  Garantien,  welche  durch  jenen  Titel  zugesichert
  werden,  innerhalb  der  allgemeinen  Grenzen,  welche  die  Gesetze  ziehen,
zum  Zwecke  des  öffentlichen  Wohles  Gebrauch  machen.

Art.  19.  Es  gibt  keine  Sklaven  in  Panamä.  Wer  den  Boden  der  Republik  als
Sklave  betritt,  wird  frei.

Art.  20.  Alle  Einwohner  der  Republik  haben  das  Recht,  sich  friedlich  und  ohne
Waffen  zu  versammeln,  sowie  zu  allen  erlaubten  Lebenszwecken  Vereine  zu  bilden.

Art.  21.  Jeder  kann  innerhalb  der  Grenzen  der  Republik  reisen  oder  seinen
Wohnsitz  ändern,  ohne  daß  ein  Erlaubnisschein,  Paß  oder  ein  ähnliches  Erfordernis
nötig  ist,  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  der  Gesetze  über  den  Gerichtsstand  und  über
die  Einwanderung.

Art.  22.  Jeder  kann  nur  gerichtet  werden  von  den  zuständigen  Richtern  oder
Gerichten  nach  den  vor  Begehung  der  Tat  bestehenden  Gesetzen  und  ihren  Formen

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