IV.  Amerika.  1264  187.  Panama.

Wenn  die  Exekutivgewalt  eine  Vorlage  als  verfassungswidrig  zurückweist  und
die  Nationalversammlung  auf  ihrer  Annahme  beharrt,  so  geht  sie  an  den  obersten
Gerichtshof,  damit  dieser  innerhalb  sechs  Tagen  über  ihre  Zulässigkeit  entscheidet.
Hält  er  sie  für  zulässig,  so  ist  die  Exekutivgewalt  zu  ihrer  Sanktionierung  und  Veröffentlichung
  verpflichtet,  war  sie  unzulässig,  so  wird  die  Vorlage  fallen  gelassen.

Art.  106.  Wenn  die  Exekutivgewalt  ihrer  Pflicht  nicht  nachkommt,  die  Gesetze
in  den  Fristen  und  gemäß  den  Vorschriften  dieses  Teiles  zu  sanktionieren,  so  sanktioniert
  und  veröffentlicht  sie  der  Präsident  der  Nationalversammlung.

Art.  107.  Jedes  Gesetz  muß  binnen  sechs  Tagen  nach  seiner  Sanktion  veröffentlicht
  werden.

Art.  108.  Die  Gesetze  können  mit  Motiven  versehen  werden,  und  an  der  Spitze
ihres  Textes  steht  folgende  Formel:

„La  Asamblea  Nacional  de  Panamä  decreta.“

Art.  109.  Die  Vorlagen,  welche  in  den  Sessionen  eines  Jahres  unerledigt  bleiben,
können  nur  als  neue  Vorlage  in  einer  anderen  Session  beraten  werden.

Titel  XI.  Vom  öffentlichen  Dienste.

Art.  110.  Der  öffentliche  Dienst  wird  wahrgenommen  von  einem  Generalprokurator
  der  Nation,  Staatsanwälten  und  Sachwaltern,  sowie  von  den  übrigen
Beamten,  welche  das  Gesetz  bestimmt.

Art.  111.  Die  Beamten  des  öffentlichen  Dionstes  haben  die  Interessen  der  Nation
zu  verteidigen;  die  Durchführung  der  Gesetze,  der  Richtersprüche  und  der  Verwaltungsmaßnahme
  zu  befördern;  die  Amtsführung  der  Staatsbeamten  zu  überwachen;  und
die  Verbrechen  und  Vergehen  zu  verfolgen,  welche  die  gesellschaftliche  Ordnung
stören.

Art.  112.  Die  Amtsperiode  des  Generalprokurators  der  Nation  ist  vier  Jahre.

Art.  113.  Um  Generalprokurator  der  Nation  werden  zu  können,  sind  dieselben
Voraussetzungen  erforderlich  wie  für  die  Beamten  des  obersten  Gerichtshofes.

Art.  114.  Spezialfunktionen  des  Prokurators  der  Nation  sind:

1.  dafür  zu  sorgen,  daß  alle  Staatsbeamten  im  Dienste  der  Nation  ihre  Pflicht
voll  erfüllen;

2.  anzuklagen  vor  dem  obersten  Gerichtshof  diejenigen,  deren  Verurteilung
zur  Zuständigkeit  dieser  Körperschaft  gehört;

3.  dafür  zu  sorgen,  daß  die  nachgeordneten  Beamten  des  öffentlichen  Dienstes
ihr'Amt  getreulich  erfüllen  und  sie  erforderlichen  Falles  für  die  von  ihnen  begangenen
Fehler  zur  Verantwortung  zu  ziehen;

4.  frei  zu  ernennen  oder  zu  entlassen  die  ihm  unmittelbar  unterstellten  Beamten,
und  die  übrigen,  welche  ihm  das  Gesetz  zuerteilt.

Titel  XH.  Von  dem  Nationalvermögen.

Art.  115.  Der  Republik  Panamä  gehören:
1.  die  in  dem  Lande  vorhandenen  Güter,  welche  durch  irgendeinen  Titel  der
Republik  Columbia  gehören.