IV.  Amerika.  1266  187.  Panama.

reichen,  außer  über  Gegenstände,  welche  mit  einem  guten  Dienst  und  der  Zucht
des  Heeres  sowie  den  Gesetzen  seiner  Einreichung  in  Einklang  stehen.

Art.  146.  Über  die  strafbaren  Handlungen,  welche  Militärpersonen  im  aktiven
Dienst  begehen,  oder  welche  mit  ihrem  Dienst  in  Beziehung  stehen,  erkennen  die
Militärgerichte  und  -gerichtshöfe  nach  den  Vorschriften  des  Militärgesetzbuches.

Art.  147.  Nur  die  Nationalregierung  darf  Waffen  und  Kriegsmittel  einführen
oder  herstellen.

Titel  XIV.  Von  den  Provinzen.

Art.  148.  Jede  Provinz  erhält  einen  Gouverneur,  welcher  vom  Präsidenten
der  Republik  frei  ernannt  oder  entfernt  werden  kann  und  dessen  Funktionen  gesetzlich
  festgestellt  werden.

Art.  149.  Jeder  Munizipaldistrikt  erhält  eine  Körperschaft  mit  dem  Namen:
Munizipalrat  (Concejo  Municipal),  welcher  aus  der  gesetzlich  festgesetzten  Zahl  von
Mitgliedern  besteht  und  direkt  durch  Volksabstimmung  gewählt  wird.

Art.  150.  Die  Munizipaldistrikte  sind  in  ihrer  inneren  Verwaltung  autonom,
können  aber  ohne  Ermächtigung  durch  die  Nationalversammlung  keine  Anleihen
aufnehmen.

Art.  151.  Es  ist  die  Aufgabe  der  Munizipalräte,  durch  eigene  Beschlüsse  oder
Verordnungen,  welche  von  Behörden  oder  technischen  Kommissionen  ausgehen,
das  für  die  Verwaltung  des  Distriktes  Erforderliche  anzuordnen,  die  lokale  Kontribution
  und  Ausgaben  innerhalb  der  Grenzen,  welche  das  Nationalfinanzsystem
aufstellt,  zu  bestimmen,  sowie  die  übrigen  Funktionen,  welche  die  Gesetze  ihnen
zuweisen,  auszuüben.

Art.  152.  Jeder  Munizipaldistrikt  erhält  einen  Bürgermeister  (Alcalde),  welcher
nach  den  Vorschriften  des  Gesetzes  ernannt  wird,  und  dem  die  munizipale  Verwaltungstätigkeit
  obliegt  als  Vertreter  des  Gouverneurs  und  Beauftragter  des  Volkes.

Titel  XV.  Allgemeine  Bestimmungen.

Art.  153.  Der  Elementarunterricht  ist  obligatorisch  und  der  öffentliche  unentgeltlich.
  Es  werden  auf  Kosten  der  Nation  Schulen  für  Kunst  und  Wissenschaft
und  Anstalten  für  den  Unterricht  für  Haupt-  oder  Nebenberufe  eingerichtet.

Art.  154.  Es  darf  in  Panamä  kein  Amt  ohne  durch  Gesetze  oder  Reglemente
genau  vorgeschriebene  Funktionen  geben,  und  kein  Staatsbeamter  darf  zwei  oder
mehr  Gehälter  aus  Staatsmitteln  erhalten,  abgesehen  von  gesetzlich  vorgesehenen
Sonderfällen.

Art.  155.  Kein  Religionsdiener  darf  in  der  Republik  einen  Auftrag,  ein  Amt
oder  einen  Dienst  öffentlicher,  ziviler  oder  militärischer  Natur  übernehmen,  abgesehen
  von  den  Tätigkeiten,  welche  auf  die  öffentliche  Wohltätigkeit  oder  das  öffentliche
  Unterrichtswesen  Bezug  haben.

Art.  136.  Die  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  kann  an  jedem
Punkte  der  Republik  intervenieren,  um  den  öffentlichen  Frieden  oder  die  konstitutionelle
  Ordnung  wiederherzustellen,  falls  sie  gestört  sind,  wenn  in  diesem  Falle