IV.  Amerika,  1366  233.  South  Dakota.

238.  South  Dakota  :  Senat  (25)  und  Repräsentantenhaus  (75).  Es  besteht  Volksinitiative
und  Referendum  (5%  der  Wähler).

284.  Tennessee  (Verfassung  vom  26.  März  1870,  in  11  Artikeln).  Legislative:  Senat  (33)
und  Repräsentantenhaus  (98).

286.  Texas  (Verfassung  vom  17.  Februar  1876,  in  17  Artikeln).  Legislatur:  Senat  (35)
und  Repräsentantenhaus  (108).

286.  Utah  (Verfassung  von  1896):  Senat  (18)  und  Repräsententenhaus  (46).  Es  besteht
Volksinitiative;  ferner  muß  auf  Verlangen  einer  gesetzlich  zu  bestimmenden  Zahl  der  Wähler  jedes,
nicht  mit  zwei  Drittel  Mehrheit  in  der  Legislative  angenommene  Gesetz  ein  Referendum  passieren.

2837.  Vermont  (Verfassung  vom  2.  November  1796  in  zwei  Kapiteln  mit  21  Artikeln  bzw.
43  Sektionen).  Zweikammersystem:  Senat  (30)  und  Repräsentantenhaus  (246).

288.  Virginia  (Verfassung  von  1870,  in  12  Artikeln).  Legislatur:  Senat  (40)  und  house
of  delegates  (100).

239.  Washington  (Verfassung  von  1889):  Senat  (42)  und  Repräsentantenhaus  (95).

2406.  West  Virginia  (Verfassung  vom  22.  August  1872,  in  14  Artikeln):  Senat  (30)  und
Repräsentantenhaus  (86).

241.  Wisconsin  (Verfassung  vom  1.  Februar  1848,  in  14  Artikeln):  Senat  (33)  und
essembly  (100).

242.  Wyoming:  Senat  (27)  und  Repräsentantenhaus  (56).

248.  Dänische  Gebiete  in  Westindien:  St.  Croix,  St.  Thome,  St.  John;  es  besteht  die  Absicht,
  diesen  Kolonien  parlamentarische  Vertretung  im  Mutterlande  zu  gewähren;  auch  Grönland
gehört  teilweise  der  dänischen  Monarchie.

244.  Französische  Gebiete,  mit  Vertretung  im  Senate  und  der  Deputiertenkammer:
Guadeloupe  (nebst  fünf  zugehörigen  Bezirken)  steht  unter  einem  Gouverneur,  der  von  einem
gewählten  Rate  unterstützt  wird;  —  Guiana,  unter  einem  Gouverneur  (mit  fünfgliedrigem  Rat)
und  mit  einem  Generalrate  von  16  Mitgliedern;  —  Martinique,  unter  einem  Gouverneur  mit
einem  gewählten  Rat;  —  St.  Pierre  und  Miquelon,  unter  einem  Administrator.

245.  Großbritanische  Gebiete  (abgesehen  von  Canada,  siehe  Nr.  246)  sind:  Bermudas,
unter  einem  Gouverneur  (mit  Executive  Council  von  6  Mitgliedern),  mit  einem  neungliedrigen
Legislative  Council  und  einem  Repräsentantenhaus  von  36  Mitgliedern;  —  Falklandinseln,  eine
Kronkolonie  unter  einem  Gouverneur  mit  einem  Verwaltungs-  und  Gesetzgebungsrat;  —  Guiana,
unter  einem  Gouverneur  (mit  Verwaltungsrat),  dem  ein  Court  of  Policy  (von  7  beamteten  und
8  gewählten  Mitgliedern)  und  ein  Combined  Court  (für  Steuerauferlegung)  zur  Seite  steht;  —
Honduras,  eine  Kronkolonie  unter  einem  Gouverneur  mit  fünfgliedrigem  Verwaltungsrat  und
einem  Gesetzgebungsrat  (drei  Beamte,  fünf  andere  Mitglieder);  —  Newfoundland  und  Labrador,
unter  einem  Gouverneur,  mit  Executive  couneil  (nieht  mehr  als  9),  Legislative  Council  (nicht
über  18),  House  of  Assembly  von  36  Repräsentanten;  dem  Gouverncur  steht  ein  Kabinett  von
7  Mitgliedern  zur  Seite;  —  Westindien,  bestehend  aus  folgenden,  Gouverneuren  unterstellten
Kolonien;  Bahamas,  Barbados,  Jamaica,  Leewardinseln,  Trinidad,  Windwardinseln.