Vorwort

Als  im  Jahre  2019  das  Gesetz  über  den  vaterländischen  Hilfsdienst
wiederentdeckt  und  damit  das  legitime  Werkzeug  zur  Restauration
des  verfassungsmäßigen  Zustandes  erkannt  wurde,  ahnte  niemand,
auf  welche  Weise  dieses  Werkzeug  sachgerecht  einzusetzen  sein  würde.
Ein  „Handbuch  der  Restauration  von  der  Handlungsunfähigkeit
anheimgefallenen  Staaten“  existierte  ebenso  wenig  wie  historische
Vorbilder  oder  Blaupausen,  an  denen  man  sich  hätte  orientieren
können.

Weder  die  Struktur  und  Organisation  des  Hilfsdienstes,  wie  sie
bis  zum  Jahre  1918  bestanden  hatten,  noch  die  Dienstvorschriften  des
deutschen  Heeres  ließen  sich  auf  den  gegenwärtigen  Ausnahmezustand
  übertragen.  Die  Aufgabe,  die  sich  den  ersten  Pionieren  stellte,
war  daher  von  außergewöhnlicher  Tragweite:  Es  galt,  eine  Notverwaltung
  zu  erschaffen,  wie  sie  bis  dahin  noch  niemals  bestanden
hatte.

Die  intensive  Erforschung  der  Rechtsgeschichte  sowie  der  verfassungsrechtlichen
  Grundlagen,  insbesondere  der  Folgen  und  Möglichkeiten,
  die  sich  aus  Artikel  63  der  Bismarckschen  Reichsverfassung
ergeben,  führte  bereits  Anfang  des  Jahres  2020  zur  Ausprägung  einer
Organisationsstruktur.  Diese  wurde  unverzüglich  in  Betrieb  genommen
  und  zugleich  fortlaufend  weiterentwickelt.  Mit  der  Veröffentlichung
  der  Hilfsdienstordnung  im  Juni  2023  erhielt  diese  Struktur
schließlich  ihre  organisatorische  Ausgestaltung.  Damit  entstand  für
das  Werkzeug  des  vaterländischen  Hilfsdienstes  eine  Betriebsanleitung,
  welche  den  rechtlichen  ebenso  wie  den  organisatorischen
Erfordernissen  der  Gegenwart  gerecht  wird.

Doch  jedes  Werkzeug  bleibt  wertlos,  solange  es  nicht  sachgerecht
bedient  wird.  Die  nächste  große  Herausforderung  besteht  daher