Teil  1.  Der  VHD  der  Neuzeit.

verfügbaren  Arbeitskräfte  in  den  Dienst  des  Vaterlandes  zu  stellen,
fand  einmütigen  Widerhall,  wenn  sich  auch  über  die  Einzelheiten
der  Durchführung  Meinungsverschiedenheiten  bilden  muften.“

Quelle:  Dr.  Siegfried  Wille,  „Der  vaterländische  Hilfsdienst“,  München,  1916,  $.  7.

Generalleutnant  Gröner,  Chef  des  Kriegsamts  und  stellvertretender
Bundesratsbevollmächtigter  äußerte  sich  am  2.  Dezember  1916  im
Reichstag  wie  folgt:

„Der  Geist  unserer  Väter  ist  es,  der  das  hohe  Haus  bei  seinen
Beratungen  geleitet  hat  und  der,  durch  das  Gesetz  über  den  vaterländischen
  Hilfsdienst  aufs  neue  gestärkt,  nunmehr  hinausgetragen
  werden  soll  in  Stadt  und  Land.  Mit  Ihrem  Beschluß,
meine  Herren,  in  dieser  heiligen  Stunde  werden  Sie  eine  neue  Saat
gelegt  haben  in  das  Herz  unseres  Volkes,  nicht  nur  eine  Saat,  deren
Früchte  in  dem  gegenwärtigen  Kriege  ums  Dasein  reifen  werden,
sondern  auch  eine  Saat,  die  fortwirken  muß  über  die  Dauer  dieses
Gesetzes  hinaus  bis  in  eine  ferne  Zukunft.“

Quelle:  Reichstagsprotokoll,  79.  Sitzung  vom  2.  Dezember  1916.

Allgemeine  Verordnungen  im  Rahmen  des  Gesetzes  bedurften  der
Zustimmung.  Dazu  berechtigt  war  ein  Ausschuß  von  15  Mitgliedern,
der  aus  der  Mitte  des  Reichstages  gewählt  wurde.  Zugleich  wurde
dem  an  der  Spitze  der  behördlichen  Organisation  stehenden
Kriegsamt  die  Verpflichtung  auferlegt,  den  Ausschuß  über  alle
wichtigen  Vorgänge  auf  dem  Laufenden  zu  halten,  ihm  auf  Verlangen
Auskunft  zu  geben,  seine  Vorschläge  entgegenzunehmen  und  vor
Erlaß  wichtiger  Anordnungen  allgemeiner  Art,  seine  Meinung  einzuholen.
  Diese  parlamentarische  Mitwirkung  bei  Ausführung  und
Vollzug  des  Gesetzes  ist  eine  außergewöhnliche  staatsrechtliche  Erscheinung.
  Sie  findet  jedoch  ihre  volle  Rechtfertigung  im  großen

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