Teil  1.  Der  VHD  der  Neuzeit.

Das  Gesetz  über  den  vaterländischen  Hilfsdienst  ist  heute  ohne  Einschränkung

  weiterhin  gültig.

C.  Moderne  Einordnung.

Der  vaterländische  Hilfsdienst  wurde  2019  durch  Sascha  Hagemann
im  Rahmen  umfangreicher  Studien  wiederentdeckt  und  als  legitimes
Werkzeug  für  die  Restauration  des  Deutschen  Reiches  erkannt.  In
seinem  historischen  Vortrag  „Der  Weg  ins  Deutsche  Kaiserreich  -  die
Klärung  der  deutschen  Frage“  wurde  diese  Erkennt-nis  erstmals  der
breiten  Öffentlichkeit  vorgestellt.

Der  5.  September  2019  bezeichnet  somit  den  Startpunkt  der
Wiederherstellung  des  verfassungsmäßigen  Zustandes.  Der  VHD
wird  seitdem  auf  den  gültigen  gesetzlichen  Grundlagen  in
negotiorium  gestio,  (d.  i.  Geschäftsführung  ohne  Auftrag  gemäß
$$  677  ff.  BGB.)  als  interimistische  Behelfsverwaltung  konstruiert,
ausgebaut  und  betrieben.

In  Gemäßheit  des  Gesetzes  von  1916  rekrutiert  auch  der
„moderne“  VHD  seine  Kräfte  auf  Grundlage  einer  freiwilligen
Meldung.  Auch  wenn  sich  die  Hilfsdienstpflicht  auf  deutsche
Männer  im  Alter  zwischen  17  und  59  Jahren  beschränkt,  ist  die
freiwillige  Mitarbeit  heute  jedem  Erwachsenen  unabhängig  des
Geschlechts  und  der  Staatsangehörigkeit  möglich.  Einzige  Voraussetzung
  ist,  sich  aktiv  an  der  Restauration  des  Deutschen  Reiches
beteiligen  zu  wollen.

Mit  Inkrafttreten  der  Hilfsdienstordnung  (HDO)  am  10.  Juni
2023  wurde  ein  wichtiger  Meilenstein  erreicht.  Das  bis  dahin  weitestgehend
  aus  unbeschriebenen  Seiten  bestehende  Handbuch  der
Restauration  füllte  sich  mit  klaren  Strukturen,  Vorgaben  und  Handlungsweisungen

  sowie  der  Aufgabendefinition  des  VHD  wie  folgt:

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