Teil  2.  Der  Weg  zur  Hilfsdienstkraft.

werden  dazu  entsprechende  Hilfestellungen  gegeben.

Grundsätzlich  gilt:  Jeder,  Mann  oder  Weib,  alt  oder  jung,  kann
mitarbeiten  und  jeder  wird  gebraucht.  Für  die  Besetzung  einiger
Stellen  im  vaterländischen  Hilfsdienst  sind  besondere  Voraussetzungen
  erforderlich.  Für  die  Stelle  eines  Meldestellenleiters  muß  der
Stelleninhaber  z.B.  eine  deutsche  Staatsangehörigkeit  glaubhaft  dartun
  und  eine  entsprechende  Schulung  abschließen.

Mit  der  freiwilligen  Meldung  verpflichtet  man  sich  zum  Dienst
und  zur  Einhaltung  der  Hilfsdienstordnung  (HDO).  Die  Meldung  ist
freiwillig,  der  anschließende  Dienst  ist  Pflicht.  Nach  der  Meldung
folgen  die  ersten  Ausbildungs-  und  Einarbeitungsschritte.

$  7.  Die  Anwärterschaft.
A.  Wozu  eine  Anwärterschaft?

Aus  den  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  haben  wir  einige  Dinge
begreifen  müssen:  Nicht  jeder,  der  sich  freiwillig  zur  Mitarbeit
meldet,

e  möchte  tatsächlich  mitarbeiten;
°   istsich  des  zu  Tuenden  bewußst;
°  besitzt  das  notwendige  Wissen  und  Können  zur  Mitarbeit.

Die  Anwärterschaft  trägt  diesen  Erfahrungen  Rechnung.  Getreu  dem
Motto:  „Bewußtsein  kann  sich  nur  aus  Wissen  entwickeln  und  dieses
Wissen  muß  vermittelt  werden!“

Die  Wissensvermittlung  steht  an  erster  Stelle  innerhalb  der  Anwärterschaft,
  um  das  entsprechende  Bewußtsein  zu  entwickeln,
welches  für  unsere  Arbeit  unabdingbar  ist.  Gleichwohl  wird  durch  ein

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