Teil  2.  Der  Weg  zur  Hilfsdienstkraft.

in  einer  Stellenbesetzung  und  wird  im  Rahmen  der  Eingliederung
durch  die  Unterzeichnung  der  Verpflichtungserklärung  -  des
„Arbeitsvertrages“  im  VHD  -  bestätigt.  Falls  erforderlich,  wird  in
diesem  Zuge  auch  die  freiwillige  Eidesleistung  bezeugt.  Damit  beginnt
der  aktive  Dienst!

Erfolgt  im  Anschluß  an  die  Anwärterschaft  zunächst  keine
Stellenbesetzung,  verbleibt  die  Hilfsdienstkraft  im  Grunddienst,  der
ebenso  wichtig  ist,  wie  jede  andere  Stelle  auch.  Sie  wird  in  regelmäßigen
  Abständen  erneut  zu  Personalgesprächen  eingeladen  und
kann  sich  jederzeit  auf  Stellenanzeigen  bewerben,  für  die  sie  sich
befähigt  fühlt.

Übrigens:  Jede  Arbeitsleistung  innerhalb  des  vaterländischen
Hilfsdienstes  wird  unentgeltlich  geleistet.  Zum  Wohle  unserer
Nation!

$  8.  Die  Hilfsdienstkraft.
A.  Die  Bedeutung.

Wer  es  zur  Hilfsdienstkraft  (HDK)  schafft,  hat  meist  einen  langen
Weg  der  Erkenntnis  hinter  sich.  Es  gibt  allen  Grund  stolz  darauf  zu
sein,  diesen  Weg  beschritten  zu  haben,  denn  jede  Hilfsdienstkraft
gehört  zur  deutschen  Elite,  die  den  deutschen  Gesamtstaat  wieder
aufrichtet  und  hilft,  den  finsteren  Makel  von  der  Welt  zu  tilgen.

Jede  Hilfsdienstkraft  dient  dem  Präsidium  des  Deutschen
Reiches  -—  dem  Deutschen  Kaiser  -—  und  damit  dem  Wohle  des
deutschen  Volkes.  Entsprechend  stolz  und  auch  pflichtbewußt  hat
sich  eine  Hilfsdienstkraft  zu  verhalten.  Denn  ein  Fehltritt  fällt  direkt
auf  den  Deutschen  Kaiser  zurück.

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