Teil  2.  Der  Weg  zur  Hilfsdienstkraft.

Im  Privatleben  hat  sich  eine  Hilfsdienstkraft  angemessen  zu  benchmen.
  Der  vaterländische  Hilfsdienst  ist  die  Zivil-Armee  des  Kaisers.
Ein  unrühmliches  Verhalten  fällt  damit  auf  den  Kaiser  zurück.

Nach  außen  hin  soll  die  Hilfsdienstkraft  nicht  als  eine  solche
auftreten.  In  Gesprächen  soll  sich  viel  mehr  auf  den  ewigen  Bund
bezogen  werden.  Das  ist  unverfänglicher  und  bewahrt  vor  der  versehentlichen
  Preisgabe  sicherheitsrelevanter  Informationen.

Im  Umgang  mit  der  Fremdverwaltung  ist  ebenfalls  Mäßigung
empfohlen  und  Folgendes  zu  beachten:

„Die  Befugnis  zur  Ausübung  der  Staatsgewalt  ist  aber  nicht  durch
den  rechtmäßigen  Erwerb,  sondern  nur  durch  den  tatsächlichen
Besitz  derselben  bedingt.  Die  Staatsgewalt  kann  in  keinem
Momente  eines  Repräsentanten  entbehren.  Da  der  vertriebene
legitime  Herrscher  dazu  nicht  imstande  ist,  so  muß  es  der
tatsächlich  im  Besitz  befindliche  ilegitime  Herrscher  [d.  i.  der
Usurpator]  tun.  [...]  Ein  illegitimer  Herrscher  kann  durch  die
Restauration  des  legitimen  wieder  verdrängt  werden.  In  diesem
Falle  hat  die  iülegitime  Staatsgewalt  den  Charakter  einer
Zwischenkherrschaft.“

Quelle:  Meyer-Anschütz,  Lehrbuch  des  Deutschen  Staatsrechts,  1919,  S.  26.

Solange  sich  die  Deutschen  nicht  selbst  verwalten  können,  muß  es  der
Usurpator  tun.  Es  ist  weder  sinnvoll  noch  zielführend  sich  dagegen
aufzulehnen.  Es  ist  Verschwendung  von  Zeit  und  Energie,  die  uns  im
Rahmen  der  Restauration  fehlt.  Der  vaterländische  Hilfsdienst,  und
damit  jede  Hilfsdienstkraft,  arbeitet  nicht  gegen  etwas,  sondern  für
die  Restauration  des  deutschen  Gesamtstaates.

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