Teil  3.
Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen

Beamten  aus?

Einführung.

Im  deutschen  Gesamtstaat  ist  es  nicht  bloß  ein  Beruf,  preußischdeutscher
  Beamter  zu  sein.  Denn  es  handelt  sich  um  ein  sittlich
geprägtes  Amt,  welches  persönliche  Hingabe,  Charakterfestigkeit  und
gesetzestreue  Pflichterfüllung  verlangt.  Wer  im  Staatsdienst  stehen
will,  muß  sich  im  öffentlichen  wie  im  privaten  Leben  als  Vorbild
erweisen.  Er  ist  nicht  irgendein  Funktionsträger,  sondern  trägt
Verantwortung  für  das  Ganze,  für  Ordnung,  Maß  und  Richtung.

„Dem  Dichter,  der  aus  sich  selbst  schafft,  ihm  werden  seines  eigenen
Lebens  Wechselfälle,  sein  Lieben  und  Hassen,  sein  Genießen  und
Entbehren,  sein  Hoffen  und  Fürchten  zur  Quelle  daraus  er
Gedanken  und  Gestalten  schöpft.  Wer  diese  verstehen  will,  thut
wohl,  jene  zu  kennen.  Nicht  so  der  Staatsmann!  Er  führt  zwei
getrennte  Leben  -  eins  des  Berufs,  eins  des  eigenen  Ichs.  Und  wenn
auch  die  Brandung,  die  den  Lenker  des  Staatsschiffs  umtost,  oft
ihre  Wogen  bis  in  sein  Heim  und  sein  Herz  wirft  -  nie  soll  die
Hand  am  Steuer  aus  dem  Reiche  der  persönlichen  Gefühle  und
Empfindungen  ihre  Befehle  empfangen.  Des  Staatsmanns  Arbeitsfeld
  sind  nicht  die  Regungen  der  eigenen  Brust  -  fremde,  außer
ihm  stehende  Strebungen,  Forderungen,  Gegensätze,  das  Spiel  der
Kräfte  zwischen  des  eigenen  Volkes  Gliedern,  wie  zwischen  den
Völkern  unter  sich,  das  ist  das  Feld,  auf  dem  er  sich  bewähren
muß.“

Quelle:  Otto  von  Bismarck,  Die  Gartenlaube,  Heft  18-19,  1898,  S.  559  ff.

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