Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

Der  preußische  Beamtenstand  ist  durch  das  Bewußtsein  geprägt,  dem
Staate  zu  dienen,  nicht  für  sich  selbst  tätig  zu  sein.

II.  Innere  Verpflichtung  zur  Treue.

Die  Treuepflicht  des  Staatsdieners  ist  keine  bloße  Loyalität  zum  Vorgesetzten,
  sondern  eine  sittlich-rechtliche  Verpflichtung  gegenüber
der  gesamten  Staatsordnung.  Sie  verlangt  Verschwiegenheit,  unparteiisches
  Handeln  und  die  vollständige  Zurückstellung  privater  Interessen.


D.  Verhalten  im  Dienst  und  im  Privatleben.

I.  Achtungswürdiges  Verhalten.
Ein  Diener  des  Staates  hat  sich  auch  außerhalb  des  Dienstes  sittlich
einwandfrei  und  vorbildlich  zu  verhalten.  Sein  öffentliches  Ansehen
ist  nicht  sein  Privatbesitz,  sondern  Teil  seiner  Amtsautorität.  Der
Staat  fordert  daher  zurecht  ein  achtungswürdiges  Auftreten,  selbst  in
persönlichen  Angelegenheiten.  Der  Beamte  ist  gehalten,  sich  auch
außer  Dienst  so  zu  verhalten,  daß  das  Vertrauen  in  seine  Amtsführung
  nicht  erschüttert  wird.  Wer  durch  unsittliches  Verhalten  das
Vertrauen  der  Mitmenschen  verliert,  begeht  ein  Dienstvergehen.

Diese  Anforderungen  bedeuten:  kein  leichtfertiger  Umgang  mit
Schulden,  kein  sittenwidriges  Verhalten,  keine  politische  Unbedachtsamkeit.
  Die  Person  des  Staatsdieners  sollte  in  jedem  Lebensbereich

integer  erscheinen.

II.  Disziplin  und  Verantwortung.

Pflichtverletzungen  werden  disziplinarisch  geahndet.  Der  Beamte
haftet  nicht  nur  für  die  Rechtmäßigkeit  seiner  Entscheidungen,
sondern  ebenso  für  sein  Verhalten  und  seine  persönliche  Disziplin.

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