Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

Staat  als  sittliche  und  rechtliche  Idee.  Durch  die  bewußte  Unterordnung
  unter  das  Gesetz  wird  der  Dienst  selbst  zur  Form  des  inneren
Friedens.

B.  Tugenden  des  Beamten.

Das  Bild  des  Beamten  ist  durch  die  preußischen  Tugenden  geprägt:
Pflichtbewußtsein,  Gehorsam,  Sparsamkeit,  Pünktlichkeit,  Treue,
Redlichkeit  und  Rechtschaffenheit.  Diese  Tugenden  sind  keine
persönlichen  Eigenschaften,  sondern  Ausdruck  einer  entschlossenen
Haltung,  die  den  Staat  über  das  Individuum  stellt.

Major  Menzel  weist  in  seiner  Lehrschrift  im  Abschnitt
„Militärisches  Benehmen“  darauf  hin,  daß  äußere  Haltung  und  innere
Zucht  untrennbar  verbunden  sind.  Übertragen  auf  den  Staatsdienst
heißt  das:  Der  Beamte  wahrt  in  seinem  Auftreten  Ruhe,
Besonnenheit  und  Gleichmaß;  er  spricht  sachlich,  handelt  überlegt
und  meidet  jedes  Übermaß.  Seine  Selbstbeherrschung  ist  der  sichtbare
Ausdruck  seiner  Loyalität.

Quelle:  Major  Menzel,  Dienstunterricht  des  deutschen  Infanteristen,  1914-1915,  S.  63.

C.  Kameradschaft  und  Standesbewußtsein.

Wie  der  Soldat  Teil  eines  Regiments  ist,  so  begreift  sich  der  Beamte  als
Glied  des  Staatskörpers.  Zwischen  Vorgesetzten  und  Untergebenen
herrscht  kein  persönliches  Abhängigkeitsverhältnis,  sondern
gegenseitige  Achtung  auf  der  Grundlage  gemeinsamer  Pflicht.
Gehorsam  ist  hier  nicht  Unterwerfung,  sondern  Anerkennung  der
Ordnung,  die  alle  verbindet.

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