Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

D.  Ehre,  Maß  und  Selbstzucht.

Ehre  ist  im  Staatsdienst  nicht  gesellschaftliche  Auszeichnung,  sondern
die  innere  Anständigkeit  des  Handelns.  Sie  besteht  in  der
pflichtgemäßen  Erfüllung  des  Amtes,  auch  ohne  Anerkennung.  Wer
seine  Pflicht  tut,  wahrt  die  Ehre  seines  Standes.

Maßhalten  und  Selbstzucht  sind  die  natürlichen  Folgen  dieser
Haltung.  Der  Beamte  weiß,  daß  jedes  Übermaß  -  sei  es  Ehrgeiz,  Härte
oder  Nachlässigkeit  -  die  Würde  des  Amtes  gefährdet.  Deshalb  gilt:
Die  höchste  Form  des  Dienstes  ist  die  Ruhe  in  der  Pflichterfüllung.

E.  Regelmäßigkeit  und  Dienstdisziplin.

In  der  Hilfsdienstordnung  (HDO),  findet  sich  der  Grundsatz  der
„72-Stunden-Regel“.  Im  übertragenen  Sinn  besagt  diese  Regel,  daß
jede  Aufgabe  in  einem  festgelegten  Rhythmus  erledigt  und  nachgeprüft
  wird.  Im  Staatsdienst  bedeutet  sie,  daß  der  Beamte  jede  Sache
unverzüglich,  d.  h.  so  schnell  wie  möglich,  bearbeitet  und  nichts  dem

Zufall  überläßst.

F.  Benehmen  gegenüber  Vorgesetzten  und  Kameraden.

Major  Menzel  schreibt  weiter,  daß  der  Gehorsam  gegen  den  Vorgesetzten
  bereitwillig,  rasch  und  ohne  Widerrede  zu  erfolgen  hat.
Auch  der  Ton  des  Gehorsams  gehört  zur  Pflicht.  Diese  Regel  gilt
ebenso  für  den  Staatsdienst.  Der  Beamte  hat  die  Anweisungen  seiner
Vorgesetzten  sachlich  auszuführen,  ohne  Widerrede  oder  persönliche
Färbung.  Doch  Gehorsam  bedeutet  hier  nicht  Unterwürfigkeit,
sondern  Anerkennung  der  Ordnung,  in  der  alle  Beamten  stehen.

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