Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

deutet  dies:  Der  Beamte  trägt  Verantwortung  nicht  nur  für  die  ihm
anvertrauten  Aufgaben,  sondern  auch  für  deren  Fortgang.

Quelle:  Major  Menzel,  Dienstunterricht  des  deutschen  Infanteristen,  1914-1915,  S.  14.

Verlässlichkeit  wird  so  zur  Form  der  Treue.  Krankheit,  Verhinderung
oder  persönliche  Umstände  entbinden  nicht  von  der  Pflicht,  die
Kontinuität  des  Dienstes  zu  sichern.  Denn  jedes  Amt  ist  Teil  des
staatlichen  Organismus;  wenn  eines  seiner  Glieder  ausfällt,  wirkt  sich
dies  unmittelbar  aus.

Zu  bezeichnen  ist  das  auch  als  Funktionsverantwortung  des
Beamtentums,  die  über  den  Einzelnen  hinausreicht.  Sie  beruht  auf
dem  Gedanken,  daß  das  Reich  nur  durch  den  gleichmäßigen  Vollzug

seiner  Organe  fortbesteht.

H.  Abwehr  fremder  Einflüsse  und  Verschwiegenheit.

Menzel  behandelt  ebenso  die  „Abwehr  fremdländischer  Spionage-Bestrebungen“.
  Auch  wenn  sich  diese  Vorschrift  an  Soldaten  richtet,
gilt  sie  sinngemäß  für  den  zivilen  Dienst:  Der  Beamte  wahrt  Verschwiegenheit
  über  alle  dienstlichen  Vorgänge  und  schützt  das  Staatsinteresse
  vor  unbefugten  Einblicken.

vgl.  Major  Menzel,  Dienstunterricht  des  deutschen  Infanteristen,  1914-1915,  S.  88.

Diese  Pflicht  ist  moralisch  zu  verstehen,  nicht  nur  organisatorisch.  Sie
ist  Ausdruck  von  Treue  und  Loyalität.  Der  Beamte  spricht  nicht  über
das,  was  ihm  anvertraut  ist  —  weder  aus  Nachlässigkeit  noch  zur
eigenen  Darstellung.

Es  handelt  sich  hier  um  die  politische  Neutralitätspflicht.  Die
Beamten  des  Reiches  dürfen  sich  nicht  von  parteilichen  oder  gesellschaftlichen
  Kräften  leiten  lassen;  sie  stehen  über  den  Konfessionen,

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