Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

2.  „..  treu  und  gehorsam  sein  ...“

Durch  diesen  Schwur  stellt  man  seine  eigene  Treue  und  seinen
Gehorsam  nicht  einer  Person  unter,  sondern  gemäß  Artikel  11  der
Reichsverfassung  dem  Präsidium  des  Bundes.  Dieses  Präsidium  führt
den  Namen  „Deutscher  Kaiser“  -  kein  Titel,  sondern  ein  Amt  mit
Amtsbezeichnung.

3.  5...  die  Reichsverfassung  und  die  Gesetze  des  Reiches
beobachten  ...“

Dieser  Passus  bedeutet  genau  genommen,  Verfassung  und  Gesetze  zu

beachten  und  auch  einzuhalten.  Das  heißt,  daß  mit  diesem  Schwur

eine  grundsätzliche  Gesetzes-  und  Verfassungstreue  des  Eingeschworenen

  (Eidesleistenden)  unabdingbar  einhergeht.

4.  „...  alle...  obliegenden  Pflichten  nach  meinem  besten  Wissen
und  Gewissen  genau  erfüllen  will  ...“

Alle  Pflichten,  die  das  jeweilige  Amt  innehat,  sind  nach  bestem

Wissen  und  Gewissen  auf  das  Genaueste  zu  erfüllen.  Dies  betrifft  alle

mit  dem  Amte  verbundenen  Aufgaben  und  Anweisungen.

Im  Hinblick  auf  unsere  Aufgabe  wird  aus  dem  hoheitlichen  Amt
die  jeweilige  Stelle  innerhalb  der  Gesamtorganisation  bzw.  des  Hilfsdienstes,
  die  jede  Hilfsdienstkraft  pflichtbewußt  bekleidet.

Auch  hier  gilt,  alle  obliegenden  Pflichten  in  Form  von  Aufgaben
und  Anweisungen  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  genau  zu
erfüllen.  Denn  vor  dem  Recht  kommt  die  Pflicht!

5.  3...  so  wahr  mir  Gott  helfe.“

Diese  Schlußformel  ist  die  Abschlußformulierung  des  Eides  für  den
Eingeschworenen:  Gott  ist  mit  uns!  Und  gemeinsam  trägt,  unterstützt,
  hilft  und  bewältigt  er  mit  uns  unsere  Aufgaben.  Jedoch  wird
Gott  nichts  für  uns  tun,  wozu  wir  nicht  selbst  imstande  sind.

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