Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

Und  Gott  ist  dabei  der  stille  und  starke  Begleiter  all  unserer  Taten.

II.  Fahneneid.

„Ich,  ...,  schwöre  zu  Gott  dem  Allwissenden  und  Allmächtigen
einen  leiblichen  Eid,  daß  ich  Seiner  Majestät  dem  König  von
Preußen  und  Deutschen  Kaiser,  Georg  Friedrich,  meinem  obersten
Dienst-  und  Kriegsherren,  in  allen  und  jeden  Vorfallen,  zu  Lande
und  zu  Wasser,  in  Kriegs-  und  Friedenszeiten,  und  an  welchen
Orten  es  immer  sei,  treu  und  redlich  dienen,  Allerhöchstdero
Nutzen  und  Bestes  fördern,  Schaden  und  Nachteil  aber  abwenden
und  die  mir  erteilten  Vorschriften  und  Befehle  genau  befolgen  und
mich  so  betragen  will,  wie  es  einem  rechtschaffenen,  unverzagten,
pflicht-  und  ehrliebenden  Soldaten  eignet  und  gebühret.  So  wahr
mir  Gott  helfe.“

1.  „Ich,  ...,  schwöre  zu  Gott  ...  So  wahr  mir  Gott  helfe.“

Die  Formulierung  am  Anfang,  die  Formulierung  am  Ende  -  beide
zusammen  stehen  für  die  gleiche  tiefgreifende  Verbundenheit  wie
bereits  beim  Reichsbeamteneid.  Jedoch  gibt  es  darüber  hinaus  einige
ausschlaggebende  Unterschiede,  die  den  Fahneneid  zu  einem  noch
größeren  und  seelisch  wertvolleren  Schwur  erheben.

2.  „...  einen  leiblichen  Eid,  daß  ich  Seiner  Majestät  ...“

Dies  ist  der  maßgebliche  Unterschied  zum  Eid  des  Reichsbeamten.
Geschworen  wird  explizit  auf  eine  Person,  nicht  mehr  nur  auf  ein
Amt.  Auch  mag  diese  Person  sich  im  Laufe  der  Zeit  durch  Tod  oder
andere  Umstände  wandeln,  jedoch  bleibt  der  Schwur  des  leiblichen
Eides  im  Kern,  wie  er  ist:  „Seiner  Majestät  dem  König  von  Preußen

und  Deutschen  Kaiser,  “  -  gegenwärtig  Georg  Friedrich.

57