Teil  3.  Was  zeichnet  den  preußisch-deutschen  Beamten  aus?

An  dieser  Stelle  sei  auf  die  Hilfsdienstordnung  (HDO)  verwiesen,
jene  Errungenschaft  innerhalb  der  deutschen  Notverwaltung,  die  in
ihrer  Notwendigkeit  und  Bedeutung  bereits  durch  die  Rede  des
Reichskanzlers  Theobald  von  Bethmann  Hollweg  am  Freitag,  den
16.  Februar  1912,  im  Reichstage  ihre  Bestätigung  fand:

„Deutschlands  Lage  in  der  Welt  -  das  will  ich  den  Theoretikern
zurufen  -  ist  nicht  unangefochten  genug,  als  daß  wir  auf  eine
straffe  Organisation  verzichten  könnten.  Der  Friede  in  Europa  ist
niemals  mehr  gefährdet  gewesen  als  dann,  wenn  Deutschland  in
Desorganisation  verfiel;  und  unser  Vaterland  war  es,  das  dann  mit
einem  Verlust  an  Macht,  an  Ansehen  und  an  Kultur  büfßen
mufste.  Wir  brauchen  Festigkeit  und  Stetigkeit  in  unserer  Politik,
ohne  Extravaganzen  nach  rechts  oder  nach  links.“

Sollten  wir  versagen  -  solltest  du  versagen,  weil  dein  Fokus  verloren
geht,  weil  Pflicht  und  Maß  im  Lärm  der  Gegenwart  untergehen  -
werden  fremde  Mächte  den  Schlußstrich  hinter  die  preußischdeutsche
  Geschichte  setzen.  Das  aber  wird  nicht  geschehen,  denn  die
Ahnen  sind  mit  uns  und  der  preußisch-deutsche  Geist  beseelt  uns.
Das  Heil  ist  mit  dem  Rechtschaffenden.

Also  erinnern  wir  uns  an  unsere  Väter,  an  ihre  Treue,  ihren  Mut,
ihre  Disziplin  und  ihren  Geist,  und  erweisen  wir  uns  ihres  kostbaren
Erbes  würdig.  Erinnern  wir  uns  an  jene,  die  in  den  dunkelsten
Stunden  den  Glauben  bewahrten  und  standhielten,  an  von  und  zum
Stein  und  Scharnhorst,  an  Blücher  und  Bismarck,  an  all  jene,  die  mit
Fleiß,  Glaube  und  fester  Haltung  das  Fundament  legten,  auf  dem  wir
heute  stehen.

Dieses  Vermächtnis  verpflichtet.  Es  ruft  uns,  in  der  Gegenwart
das  Werk  fortzuführen,  nicht  mit  dem  Schwert,  sondern  mit  dem
Geist,  nicht  mit  Macht,  sondern  mit  Recht,  nicht  mit  Überhebung,

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