Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Weil  die  zuständigen  Organe  fehlen,  kann  diese  Pflicht  derzeit  nicht
durchgesetzt  werden.  Sie  wird  daher  von  Freiwilligen  aus  eigener  Einsicht
  erfüllt.

Die  interimistische  Lösung.

Da  die  staatlichen  Stellen  nicht  vorhanden  sind,  handelt  der  VHD  als
„interimistische“  (vorläufige)  Organisation  in  Geschäftsführung  ohne
Auftrag  (negotiorum  gestio,  siehe  Fußnote  3).  Das  bedeutet:  Er
besorgt  Geschäfte  für  das  Deutsche  Reich,  ohne  sich  Ämter  anzumaßgen.
  Er  bereitet  vor,  was  später  von  den  rechtmäßigen  Behörden
übernommen  werden  soll.

Das  Ziel.
Der  VHD  schafft  eine  gesetzeskonforme  Behelfsverwaltung,  um  die
verfassungsmäßige  Ordnung  wiederherzustellen.  Dazu  gehört  insbesondere
  die  Vorbereitung  von  personellen  Ressourcen  zur  Besetzung
der  Organe,  welche  später  die  legitime  Staatsgewalt  ausüben.  Im
letzten  Schritt  soll  auf  diesem  Weg  der  völkerrechtliche  Friedensschluß
  zum  Weltkrieg  und  damit  der  Weltfrieden  ermöglicht  werden.
Sobald  der  deutsche  Gesamtstaat  wieder  handlungsfähig  ist,  wird
der  VHD  dem  Kriegsamt  im  preußischen  Kriegsministerium  unterstellt.
  Bis  dahin  ist  es  auch  seine  Aufgabe,  dieses  Kriegsamt  (personell
und  strukturell)  wiederherzustellen.

8  2.  Aufgaben.
Die  Aufgaben  des  vaterländischen  Hilfsdienstes  sind:
A.  Auf-  und  Ausbau  von  Verwaltungs-  und  Kommunikationsstrukturen  zur

Erfassung  und  Verwaltung  aller  im  Bundesgebiet  befindlichen  Personen.
Feststellung  und  Verwaltung  von  Personen,  die  einen  gesetzlichen

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