Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Kommentar  zu  $  3.  A.  IH.

Die  Meldekarte  ist  das  zentrale  Dokument  des  Aufnahmeverfahrens
und  der  Arbeit  des  vaterländischen  Hilfsdienstes.  Sie  ist  eine
modernisierte  Fassung  der  original  Meldekarte,  die  als  „Anlage
Meldckarte  für  Hilfsdienstpflichtige“  im  Reichs-Gesetzblatt  1917  auf
Seite  1045  eingeführt  wurde.  Die  Meldekarte  des  vaterländischen
Hilfsdienstes  führt  die  damals  geschaffene  Form  mit  Anpassungen  an
die  heutigen  Erfordernisse  fort.  Auf  der  Meldekarte  werden  die
persönlichen  Angaben  des  Meldenden  festgehalten  -  u.  a.  Anschrift
und  Kontaktdaten  -  sowie  die  freiwillige  Selbstverpflichtung  zum
Eintritt  in  den  vaterländischen  Hilfsdienst  dokumentiert.

Die  Meldung  erfolgt  durch  Ankreuzen  von  „Ja“  in  Zeile  19
(„Melden  Sie  sich  hiermit  freiwillige  zum  Hilfsdienst?“)  und  der
anschließenden  Unterzeichnung  der  Meldekarte.  Mit  der  Unterschrift
  wird  die  freiwillige  Selbstverpflichtung  abgegeben,  dem  VHD
beizutreten  und  die  Hilfsdienstordnung,  sowie  die  sich  daraus
ergebenden  Grundsätze,  Rechte  und  Pflichten  anzuerkennen.

IV.  Folgen  der  freiwilligen  Meldung.
Mit  Unterzeichnung  der  freiwilligen  Meldung

1.  verpflichtet  sich  der  Freiwillige,  dem  vaterländischen  Hilfsdienst  seine
geistige  und  körperliche  Arbeitskraft  unter  Berücksichtigung  der
individuellen  Fähigkeiten,  Kenntnisse  und  Lebensumstände,  insbesondere
familiäre  Verpflichtungen  und  zeitlicher  Verfügbarkeit,  unentgeltlich  zur
Verfügung  zu  stellen.

2.  erkennt  der  Freiwillige  die  hier  vorliegende  Hilfsdienstordnung
verbindlich  an.

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