Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

3.  tritt  die  Anwärterschaft  ein,  in  deren  Rahmen  ein  Anwärter  Qualifikationsmaßnahmen
  in  Form  von  Bildungs-  und/oder  Ausbildungsprogrammen
absolviert,  um  eine  Befähigung  für  den  aktiven  Dienst  zu  erlangen.

Die  erfolgreiche  Absolvierung  der  Qualifikationsmaßnahmen  wird  durch
Zertifikate  bescheinigt.

4.  sind  vom  Anwärter  weitere  Angaben  zu  machen,  wie  bspw.  Informationen
zu  seinen  beruflichen  Qualifikationen,  Mitgliedschaften  in  Vereinen  oder
Ähnliches.

Kommentar  zu  $  3.  A.  IV.  3.

Durch  die  freiwillige  Meldung  zum  VHD  wird  man  zum  Anwärter.
Die  Anwärterschaft  ist  ein  fest  definierter  Prozeß,  den  jeder  zu  durchlaufen
  hat,  um  im  VHD  tätig  werden  zu  können.

Sie  gliedert  sich  in  mehrere  Schritte:  Es  sind  kurze  Schulungen  zu
absolvieren,  in  denen  das  grundlegende  Wissen  vermittelt  wird,  das
jede  Hilfsdienstkraft  besitzen  muß.  Außerdem  wird  ein  erstes  kleines
Arbeitspaket  zur  Erledigung  zugewiesen.  Die  Anwärterschaft  mündet
in  ein  Personalgespräch.  Darin  werden  die  Eignung,  Fähigkeiten  und
Fertigkeiten  des  Anwärters  erörtert  und  seine  künftige  Verwendung
im  VHD  besprochen.

Damit  nachvollziehbar  ist,  daß  die  erforderlichen  Kenntnisse  erworben

  wurden,  werden  Nachweise  in  Form  von  Zertifikaten  geführt.
Kommentar  zu  $  3.  A.  IV.  4.

Je  mehr  Informationen  über  die  Kenntnisse,  Fähigkeiten  und  Fertigkeiten
  einer  Hilfsdienstkraft  zur  Verfügung  stehen,  desto  reibungsloser
  und  gezielter  kann  sie  im  VHD  eingesetzt  werden.  Im  Rahmen
der  Anwärterschaft  sind  daher  entsprechende  Angaben  zu  machen.
Wer  beispielsweise  in  einem  Verein,  im  Beruf  oder  in  der  Freiwilligenarbeit
  bereits  organisatorische  Erfahrungen  gesammelt  hat,

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