Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

bringt  wertvolle  Kenntnisse  für  den  VHD  mit.  Solche  Informationen
tragen  stark  dazu  bei,  den  passenden  Einsatzbereich  für  jede  Hilfsdienstkraft
  zu  finden.

Alle  Angaben  werden  vertraulich  behandelt  und  dienen  ausschließlich
  der  internen  Einsatzplanung.  Die  Grundsätze  zum
Umgang  mit  Daten  sind  in  „Grundsätze  und  Standards  für  den
Hilfsdienst“  in  $  11.  B.  der  HDO  festgelegt.

V.  Aufnahme.

Mit  erfolgreicher  Absolvierung  der  Qualifikationsmaßnahmen  endet  die
Anwärterschaft,  der  Anwärter  avanciert  zur  Hilfsdienstkraft.
Ein  Anspruch  auf  Übernahme  in  den  aktiven  Dienst  besteht  nicht.

Kommentar  zu  $  3.  A.V.

Wurde  die  Anwärterschaft  erfolgreich  durchlaufen,  ist  der  Anwärter
bereit  für  die  Mitarbeit  im  VHD.  Von  diesem  Moment  an  ist  er
Hilfsdienstkraft.

Je  nach  persönlichen  Voraussetzungen,  insbesondere  was  die
aktuelle  Verfügbarkeit  betrifft,  kann  seitens  des  VHD  vorläufig  von
einer  Aufnahme  in  den  aktiven  Dienst  abgesehen  werden.  Ein
Rechtsanspruch  auf  Aufnahme  in  den  aktiven  Dienst  besteht  nicht.

B.  Aktiver  Dienst.
I.  Status  aktive  Hilfsdienstkraft.

Mit  der  Integration  in  die  Informations-  und  Kommunikationssysteme  des  VHD
beginnt  der  aktive  Dienst.

Hilfsdienstkräfte  sind  im  Status  „aktive  HDK“  zu  führen,  solange  sie  die
Dienstanforderungen  erfüllen.

Die  VHD-Plakette  ist  Eigentum  des  VHD  und  ist  Hilfsdienstkräften  nur  für  die
Dauer  des  aktiven  Dienstes  zu  verleihen.

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