Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Die  Verleihung  erfolgt  spätestens  bei  Unterzeichnung  einer  Verpflichtungserklärung.


Kommentar  zu  $3.B.1.

Der  aktive  Dienst  ist  die  tatsächliche  Mitarbeit  im  VHD.  Um
mitarbeiten  zu  können,  benötigen  Hilfsdienstkräfte  Zugang  zu  Informationen,
  zur  Dokumentenverwaltung  sowie  entsprechende  Anleitungen
  und  Schulungen.  Dazu  erhalten  sie  Zugang  zu  internen  informationstechnischen
  Systemen  wie  Intranet  und  Messenger-Diensten.
Die  VHD-Plakette  ist  Ehren-  und  Dienstabzeichen  zugleich.  Sie
wird  mit  dem  Antritt  der  ersten  regulären  Stelle  verliehen  und  ist  bei

Beendigung  des  aktiven  Dienstes  zurückzugeben  (siehe  $  3.  C.).

Il.  Dienstanforderungen.

1.  Das  von  den  Hilfsdienstkräften  dem  VHD  freiwillig  zur  Verfügung  gestellte
Arbeitszeitkontingent  ist  generell  im  Grunddienst  abzuleisten.  Bei  Stelleninhabern
  reduziert  sich  die  Arbeitszeit  pro  Woche  im  Grunddienst  um  die
Arbeitszeit  der  Stelle.

2.  Alle  Hilfsdienstkräfte  haben  grundsätzlich  binnen  72  Stunden  die  in  den
Kommunikationssystemen  zur  Verfügung  gestellten  Informationen  zur
Kenntnis  zu  nehmen  bzw.  an  sie  gerichtete  Anfragen  zu  beantworten.
Wiederholtes  Versäumnis  der  72-Stunden-Frist  kann  dazu  führen,  daß  die
Hilfsdienstkraft  als  inaktiv  eingestuft  und  ggf.  als  Folge  aus  dem  aktiven
Dienst  entlassen  wird.

Kommentar  zu  $  3.B.1.  1.
Arbeitszeitkontingent/Grunddienst.
Zeit  ist  die  kostbarste  Ressource  im  VHD.  Jeder  Anwärter  gibt  daher

bereits  im  Rahmen  der  Anwärterschaft  an,  wieviel  Zeit  er  pro  Woche

so