Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Ill.  Verwendung.

Hilfsdienstkräfte  können  nach  vorgängiger  Absprache  grundsätzlich  einer
beliebigen  Verwendung  im  Rahmen  der  Aufgaben  und  Ziele  der  Gesamtorganisation
  zugewiesen  werden.

Als  Verwendung  gilt:

Ableistung  des  Grunddienstes.

Teilnahme  an  Bildungs-  und  Ausbildungsmaßnahmen.

Mitarbeit  in  einer  regulären  Stelle.

Mitarbeit  in  temporär  eingerichteten  Arbeits-  und  Projektgruppen.
Erledigung  der  durch  vorgesetzte  Stellen  zugewiesenen  Aufgaben.

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Kommentar  zu  $  3.B.  I.

Die  Verwendung  einer  Hilfsdienstkraft  bedarf  einer  klaren  Aufgabenstellung;
  es  muß  dokumentiert  sein,  was  zu  erledigen  ist.

Die  HDO  definiert  abschließend,  was  als  Verwendung  im  aktiven
Dienst  gilt.  Nur  die  1-5  aufgeführten  Tätigkeiten  können  auf  das
individuelle  Arbeitszeitkontingent  angerechnet  werden.  Eigenmächtige
  Aktivitäten  ohne  vorherige  Absprache  —  etwa  Engagement  in
sozialen  Medien  oder  selbstgewählten  Projekte  -  werden  nicht  als

Verwendung  im  Sinne  des  aktiven  Dienstes  anerkannt.

IV.  Karriere-  und  Aufstiegschancen.

Hilfsdienstkräften  steht  grundsätzlich  eine  Verwendung  und  damit  Karriere  in
jedem  Bereich  und  auf  allen  Hierarchie-Ebenen  der  Gesamtorganisation  offen.
Eine  Verwendung  in  bestimmten  Bereichen  kann  an  Voraussetzungen  geknüpft
sein.  Solche  können  u.  a.  sein:

1.  Freiwillige  Eidesleistung.
Mit  der  Ableistung  der  folgenden  beiden  Eide  gelobt  eine  Hilfsdienstkraft  mittels

a)  Reichsbeamteneid
Treue  und  Gehorsam  den  gültigen  deutschen  Gesetzen  und  dem  deutschen
Staatsoberhaupt,

b)  Fahneneid
Treue  und  Gehorsam  dem  obersten  deutschen  Kriegsherrn.

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