Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Die  Ableistung  beider  Eide  ist  von  wenigstens  einem  Meldestellenleiter  des
vaterländischen  Hilfsdienstes  zu  bezeugen  und  die  Bezeugung  ist  zu  protokollieren.


2.  Glaubhaftmachung  einer  deutschen  Staatsangehörigkeit.

Die  Hilfsdienstkraft  hat  mittels  geeigneter  Dokumente  glaubhaft  darzutun,  daß
für  ihre  Person  ein  Anspruch  auf  eine  Staatsangehörigkeit  gemäß  Reichs-  und
Staatsangehörigkeitsgesetz  vom  22.  Juli  1913  (RGBl.  S.  583)  besteht.

3.  Absolvierung  zusätzlicher  Qualifizierungsmaßnahmen.

Eine  vorgängige  Absolvierung  zusätzlicher  Qualifizierungsmaßnahmen,  wie
spezielle  Bildungs-  oder  Ausbildungskurse,  kann  für  bestimmte  Stellen  erforderlich
  sein.

Für  welche  Verwendung  eine  Hilfsdienstkraft  in  Betracht  gezogen  wird,
bestimmen  ihre  Fähigkeiten,  Fertigkeiten  und  Interessen.  Darüber  hinaus  zählen
im  VHD  Dienstbeflissenheit,  Lernfreudigkeit,  Zuverlässigkeit,  Aufrichtigkeit,
Einsatzfreudigkeit,  Dienstbereitschaft,  aber  vor  allem  Verantwortungsbewußtsein.


Verdienten  Hilfsdienstkräften  kann  für  ihre  Leistungen  eine  Ehrennadel  in
Bronze,  Silber  und  Gold  verliehen  werden.

Kommentar  zu  $  3.  B.  IV.

Zur  Wiederherstellung  des  verfassungsmäßigen  Zustandes  sind  in  der
Stunde  Null  der  Restauration  Ämter  auf  allen  Verwaltungsebenen  zu
bestallen:  vom  Reichskanzler  über  Bundesratsbevollmächtigte  und
Staatssekretäre  bis  hin  zu  Landräten  und  Dorfpolizisten.  Jeder  Hilfsdienstkraft
  bietet  sich  damit  die  Gelegenheit,  sich  für  eine  spätere
Anstellung  im  Staatsdienst  zu  qualifizieren.  Doch  auch  bereits
während  der  interimistischen  Phase  steht  im  VHD  grundsätzlich  jede
Stelle  jeder  Hilfsdienstkraft  offen.

Es  gilt  die  Maxime:  „Ich  bleibe  so  lange  auf  meiner  Stelle,  bis
jemand  kommt,  der  es  besser  kann  als  ich.  Kommt  dieser  jemand,  trete
ich  ehrenhaft  bei  Seite  und  widme  mich  neuen  Aufgaben.“

Zur  Besetzung  mancher  Stellen  sind  jedoch  bestimmte  Voraussetzungen

  zu  erfüllen:

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