Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Kommentar  zu  $  3.  E.

Da  das  Engagement  im  VHD  auf  Freiwilligkeit  und  einer  entsprechenden
  schriftlichen  Willenserklärung  beruht,  ist  es  möglich,
dieses  freiwillige  Engagement  jederzeit  durch  entgegengesetzte
Willenserklärung  auch  wieder  zu  beenden.  Mit  der  Meldung  zum
Hilfsdienst  werden  verschiedene  Einrichtungen  getroffen,  so  werden
beispielsweise  aktive  Hilfsdienstkräfte  vom  Personalwesen  verwaltet.
Um  diese  Einrichtungen  bei  der  Beendigung  des  Engagement
geordnet  wieder  aufheben  zu  können,  ist  das  Verfahren  des  Widerrufs
unerläßlich.  Da  eine  gesetzliche  Pflicht  zum  vaterländischen  Hilfsdienst
  für  männliche  Deutsche  besteht,  befreit  ein  Widerruf  natürlich
nicht  davon.

Kommentar  zu  $  3.  F.

Die  VHD-Plakette  ist  Eigentum  des  vaterländischen  Hilfsdienstes.  Sie
wird  der  Hilfsdienstkraft  nur  für  die  Dauer  des  aktiven  Dienstes  zur
Nutzung  überlassen.  Gleiches  gilt  für  Arbeitsmaterial,  das  der  VHD
zur  Verfügung  stellt  -  wie  Hilfsdienstausweis,  Fachliteratur,  technische
  Geräte  und  sonstige  Gegenstände.

Scheidet  eine  Hilfsdienstkraft  aus  dem  aktiven  Dienst  aus  -
gleich  aus  welchem  Grund  -,  endet  auch  das  Nutzungsrecht  an  diesen
Gegenständen.  Die  Rückgabepflicht  stellt  sicher,  daß  Eigentum  des
VHD  im  Inventar  verbleibt,  nicht  in  falsche  Hände  geraten  oder  für
nicht  autorisierte  Zwecke  verwendet  werden  können.

Die  Rückgabe  erfolgt  an  die  zuständige  Meldestelle,  der  Vorgang
wird  dabei  dokumentiert.

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