Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

3.  Wer  darf  welche  Informationen  sehen?
Daß  nicht  alle  Informationen  für  alle  Hilfsdienstkräfte  einsehbar  sein
dürfen,  bedarf  keiner  eingehenden  Erläuterung.  Eine  VS-Klassifizierung
  von  Dokumenten  und  Informationen  ist  also  unerläßlich.
Sie  dient  zur  Kennzeichnung,  wer  befugt  ist,  Kenntnis  davon  zu
nehmen.  Ein  Dokument,  das  mit  VS35  gekennzeichnet  ist,  darf  nur
von  denjenigen  eingesehen  werden,  die  selbst  mindestens  VS35
besitzen.  Zudem  gilt  hier  ebenfalls  die  Einschränkung  der  Befehlsund
  Meldeketten:  Zwar  besitzt  ein  Vw.-Bezirksleiter  der  Direktion
Meldestellenwesen  VS25,  das  autorisiert  ihn  aber  nicht,  Kenntnis  von
einem  Dokument  der  Direktion  IT  zu  nehmen,  das  „nur“  mit  VS15
gekennzeichnet  ist.  Erschwerend  kommt  hinzu,  daß  VS-klassifizierte
Dokumente  und  Informationen  von  Stellen  mit  höherer  VS  auch
solchen  Hilfsdienstkräften  zugänglich  gemacht  werden  können,  die
selbst  nicht  die  erforderliche  VS  besitzen.  So  kann  beispielsweise  der
Generaldirektor  (VS41)  ein  VS35-klassifiziertes  Dokument  einer
Hilfsdienstkraft  (VS1)  zur  Kenntnis  geben,  wenn  er  dies  für
erforderlich  hält  und  verantworten  kann.  Der  Hilfsdienstkraft  VS1
würde  in  diesem  Fall  deutlich  zu  machen  sein,  dafß$  ihr  das  Dokument
ausnahmsweise  und  ausschließlich  zur  persönlichen  Kenntnisnahme
zugänglich  gemacht  wird.  Fehlt  ein  solcher  Hinweis,  darf  die  Hilfsdienstkraft
  das  Dokument  nicht  einsehen  und  muß  Rücksprache  mit
dem  Absender  halten,  wie  weiter  zu  verfahren  ist.  Wichtig:  Ohne  eine
solche  ausdrückliche  Freigabe  ist  es  absolut  unzulässig,  ein  Dokument
zur  Kenntnis  zu  nehmen,  dessen  VS-Klassifizierung  die  eigene  VS
übersteigt.

Faustregel:  Je  höher  die  VS,  desto  bedeutender  die  damit  gekennzeichnete
  Stelle  oder  Information.

Informationen  die  mit  VS  gekennzeichnet  sind,  dürfen  nicht
außerhalb  des  VHD  zugänglich  gemacht  werden,  ausgenommen  ist
VS0,  welche  gemäß  SEK  explizit  die  Öffentlichkeit  darstellt.

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