Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

B.  Generalstellen.

Generalstellen  sind  Assistenzstellen  der  Generaldirektion.  Sie  bilden  eigene
Organisationseinheiten  mit  einem  vom  Generaldirektor  ernannten  Chef  (VS38)
als  Leitungsstelle.  Generalstellen  bieten  zentrale  Dienste  und  unterstützen  die
Generaldirektion  in  Planung,  Verwaltung  und  Aufsicht.

Alle  Organisationseinheiten  sind  den  Chefs  im  Rahmen  der  Zuständigkeit  der
jeweiligen  Generalstelle  weisungsgebunden  sowie  berichts-  und  rechenschaftspflichtig
  unterstellt.

Generalstellen  im  vaterländischen  Hilfsdienst  sind  u.  a.:

I.  Generalstelle  Organisation.
Sicherstellung  der  organisatorischen  Ordnung  des  vaterländischen
Hilfsdienstes  gemäß  Hilfsdienstordnung  (HDO).

ll.  Generalstelle  Generalinspektion.
Sicherstellung  und  Optimierung  vorschriftsmäßigen  Dienstes.

Ill.  Generalstelle  Beschwerdestelle.
Schlichtung  und  Entscheidung  von  Streitfällen.

IV.  Generalstelle  Material  und  Logistik.
Sicherstellung  einer  Versorgung  mit  zentral  beschafften  Verbrauchsgütern
und  der  Kontrolle  des  gesamten  Inventars.

Kommentar  zu  $  6.B.

Die  Generalstellen  sind  der  Generaldirektion  direkt  untergeordnete,
zentrale  Organisationseinheiten  mit  klar  definierten  Aufgaben  und
Zuständigkeiten,  die  sich  über  die  gesamte  Organisation  des  vaterländischen
  Hilfsdienstes  erstrecken.  Generalstellen  sind  im  Rahmen
ihrer  jeweiligen  Aufgabenstellung  allen  weiteren  Organisationseinheiten
  weisungsbefugt  sowie  berechtigt,  Berichte  und  Rechenschaft
  einzufordern  und  Meldungen  entgegenzunehmen.  Leitungsstellen
  von  Generalstellen  führen  den  Namen  „Chef  der  Generalstelle“
mit  VS38.

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