Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

C.  Direktionen.

Direktionen  sind  Ausführungsstellen  der  Generaldirektion.  Sie  bilden  eigene
Organisationseinheiten  mit  einem  vom  Generaldirektor  ernannten  Direktor
(vVS35)  als  Leitungsstelle.  Jeder  Direktion  ist  ein  Zuständigkeitsbereich  zugewiesen.


Direktionen  im  vaterländischen  Hilfsdienst  sind  u.  a.:

I.  Direktion  Meldestellenwesen.
Bereitstellung  und  Betrieb  des  bundesweiten  Meldestellennetzes  auf
Grundlage  des  Meldestellenkonzeptes  und  der  Landwehrbezirkseinteilung.

ll.  Direktion  Informationstechnologie.
Bereitstellung  und  sicherer  Betrieb  reichsweiter  informationstechnischer
Strukturen  und  Einrichtungen  zur  Verwaltung  des  Deutschen  Reiches  im
Kriegs-  und  Belagerungszustand.

Il.  Direktion  Personalwesen.
Besetzung  aller  im  Rahmen  der  Gesamtorganisation  geschaffenen  Stellen
mit  geeigneten  und  für  die  jeweilige  Aufgabe  geschulten  Hilfsdienstkräften.

IV.  Direktion  Öffentlichkeitsarbeit.
Unterrichtung  der  (Welt-)Öffentlichkeit  über  die  Aktivitäten  des
vaterländischen  Hilfsdienstes.

V.  Direktion  Bundeskommission.
Auf-  und  Ausbau  der  Teilorganisation  ewiger  Bund.

Kommentar  zu  $  6.C.

Direktionen  sind  der  Generaldirektion  und  den  Generalstellen  direkt
untergeordnete  Organisationseinheiten.  Man  kann  sagen  sie  sind  die
ausführenden  Organe  des  vaterländischen  Hilfsdienstes.  Jeder
Direktion  ist  ein  klar  definiertes  Aufgabengebiet  zugewiesen,  auf  das
sich  die  Zuständigkeit  der  jeweiligen  Direktion  beschränkt.
Leitungsstellen  von  Direktionen  führen  den  Namen  Direktor  mit
VS35.

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