Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

B.  Zuständigkeiten,  Tätigkeiten  und  Aufgaben  ($  7.  bis  $  9.)

Il.  Teil.  Zuweisung  von  Zuständigkeiten,  Tätigkeiten  und  Aufgaben.
8  7.  Organisationseinheiten.
A.  Beschreibung.

Für  jede  Organisationseinheit  hat  eine  Beschreibung  der  Zuständigkeiten  und/
oder  Tätigkeitsfelder  in  der  Generalstelle  Organisation  vorzuliegen.  Näheres
regelt  eine  Verfahrensordnung.

B.  Publikation.

Die  Beschreibungen  der  Organisationseinheiten  sind  durch  die  Generalstelle
Organisation  an  geeigneter  Stelle  zu  publizieren,  sodaß  Hilfsdienstkräfte
jederzeit  über  die  vorhandenen  Organisationseinheiten  und  deren  Zuständigkeiten
  orientiert  sind.  Die  Einsicht  in  die  Beschreibungen  kann  ggf.  einer  VS-Klassifizierung
  unterliegen.

8  8.  Stellen.
A.  Stellenbeschreibungen.

Mittels  Stellenbeschreibung  müssen  einer  Stelle  Ziele,  Aufgaben  und  Kompetenzen
  zugewiesen  sein.  Für  jede  Stelle  muß  eine  Stellenbeschreibung  bei  der
Generalstelle  Organisation  vorliegen.  Näheres  regelt  eine  Verfahrensordnung.

Kommentar  zu  $  7.

Um  zu  vermeiden,  daß  ein  unkontrolliertes  Wachstum  von  Organisationseinheiten
  (OE)  entsteht,  hat  die  Generalstelle  Organisation
zu  überwachen,  welche  OE  geschaffen  werden  sollen  und  daß  klar
definiert  ist,  wofür  diese  OE  zuständig  sein  soll  und  in  welchem
Bereich  in  der  Organisation  sie  angesiedelt  ist.  Ein  wichtiges  Mittel
bilden  in  diesen  Fällen  die  erforderlichen  Stellenbeschreibungen.
Nicht  zuletzt  müssen  auch  Hilfsdienstkräfte  darüber  orientiert  und
informiert  werden,  welche  Organisationseinheiten  existieren,  wozu  sie

dienen  und  wie  man  mit  ihnen  in  Kontakt  treten  kann.

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