Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

Verpflichtungserklärungen  sind  vor  einem  Meldestellenleiter  eigenhändig
  zu  unterzeichnen.  Mit  Unterzeichnung  „des  Arbeitsvertrags“
erfolgt  die  „Einstellung“  durch  die  vorgesetzte  Leitungsstelle.

Um  die  Übersicht,  welche  Hilfsdienstkräfte  wo  im  vaterländischen
  Hilfsdienst  tätig  sind,  zu  wahren,  sind  alle  erfolgten  Eingliederungen
  der  Generalstelle  Organisation  mitzuteilen.

Ill.  Beendigung  der  Mitarbeit.
Die  Mitarbeit  einer  Hilfsdienstkraft  auf  einer  Stelle  kann  beendet  werden  durch

1.  Enthebung  durch  einen  Vorgesetzten.
2.  Niederlegung  durch  die  Hilfsdienstkraft.

Jede  Beendigung  der  Mitarbeit  ist  von  der  zuständigen  Stelle  unverzüglich  an
die  Generalstelle  Organisation  zu  melden.

Kommentar  zu  $  8.  B.  Ill.

Entspricht  die  Eingliederung  einer  „Einstellung“,  dann  entspricht  die
Beendigung  einer  „Kündigung“.  Wie  in  der  Wirtschaft  kann  die
Beendigung  von  beiden  Seiten  erfolgen,  also  durch  den  VHD  sowie

durch  die  Hilfsdienstkraft.  Auch  dies  ist  zur  Wahrung  der  Übersicht
der  Generalstelle  Organisation  mitzuteilen.

8  9.  Verbindliche  Vorgaben.

Im  VHD  finden  fünf  Arten  verbindlicher  Vorgaben  Anwendung.

A.  Hilfsdienstordnung.

Die  hier  vorliegende  Hilfsdienstordnung  (HDO)  bildet  die  oberste  Vorgabe  im

VHD.  Sie  beinhaltet  generelle  Vorgaben  zur  Ordnung  im  VHD  und  zur
Organisation  der  Behelfsverwaltung.

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