Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

ist,  kann  man  getrost  beiseite  legen  und  die  so  gewonnene  Zeit  und
Energie  dem  großen  Ziel  widmen.

H.  Wir  meiden  Themen  nach  dem  11.  August  1919  (Inkrafttreten  der  Weimarer
Verfassung),  wenn  sie  keinen  primären  Bezug  zum  deutschen  Gesamtstaat  oder
dessen  Restauration  haben.  Wir  haben  alle  Zeit  der  Welt,  uns  damit  zu
beschäftigen,  wenn  die  Deutschen  wieder  frei,  souverän  und  in  Frieden  leben.  Im
Hilfsdienst  liegt  der  Fokus  auf  der  Heilung.

Il.  Wir  wollen  Jawohl  sagen,  denn  nur  wer  Jawohl  zu  sagen  gelernt  hat,  wird  es
soweit  bringen,  daß  andere  zu  ihm  Jawohl  sagen  wollen.

Kommentar  zu  $  10.H.

Die  Freiheit  von  Lehre  und  Forschung  ist  ein  verfassungsmäßig
garantiertes  Grundrecht  der  Deutschen.  Solange  die  Staatsgewalt
usurpiert  ist,  ist  dieses  Grundrecht  suspendiert.  Es  ist  keine  der
Wohlfahrt  des  Staates  verpflichtete  Exekutive  vorhanden,  die  dieses
Recht  schützen  kann.  Damit  ist  die  Gegenwart  von  der  Willkür  der
geltenden  Vorschriften,  insbesondere  des  $  130  StGB  bestimmt.

Diesem  Zustand  wird  nicht  dadurch  abgeholfen,  die  sog.
„dunkelsten  Epoche“  der  deutschen  Geschichte  heute  zu  erforschen,
im  Gegenteil:  Man  bringt  sich  damit  in  die  Gefahr,  in  Konflikt  mit
dem  Usurpator  zu  geraten.  Alle  Energie  ist  darauf  zu  verwenden,  den
verfassungsmäßigen  Zustand  wieder  herzustellen  und  dadurch  auch
den  Schutz  der  Grundrechte  wieder  wirksam  zu  machen.

Kommentar  zu  $  10.1.

Nicht  bedingungsloser  Gehorsam  ist  im  vaterländischen  Hilfsdienst
gefragt,  sondern  Vertrauen.  Vertrauen  in  die  Entscheidungen  und
Anweisungen  vorgesetzter  Stellen.  Wer  eine  Leitungsstelle  im  vaterländischen

  Hilfsdienst  inne  hat,  hat  sich  dazu  bereit  erklärt  und

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