Teil  4.  Kommentierte  Ordnung  für  den  vaterländischen  Hilfsdienst.

zum  Erreichen  unseres  Zieles  bei.  Wo  Unkenntnis  herrscht,  muß  diese
beseitigt,  wo  Vorsatz  herrscht,  muß  dieser  sanktioniert  werden.
Gleiches  gilt  für  die  Regeln,  die  der  interimistische  vaterländische
Hilfsdienst  sich  für  den  Weg  zum  Ziel  gegeben  hat.  Das  Abstellen  von
Verstößen  ist  jedoch  nur  möglich,  wenn  vorgesetzte  Stellen  zeitnah
Informationen  über  Verfehlungen  erhalten.  Das  hat  nichts  mit  petzen
oder  denunzieren  zu  tun,  sondern  dient  allein  der  Sicherheit  der
Organisation,  ihrer  Abläufe  und  Kameraden  und  letztlich  unserem
Ziel.

Wichtig:  Wer  einen  solchen  Fall  meldet,  wenn  er  ihm  zur
Kenntnis  gelangt,  ist  ein  pflichtbewußter  Kamerad.  Zu  kritisieren  ist
stets  nur  derjenige,  der  Anlaß  zu  einer  solchen  Meldung  gibt.

8  11.  Grundsätze  und  Standards  für  den  Hilfsdienst.

A.  Der  Hilfsdienst  ist  ausschließlich  Seiner  Majestät  dem  Deutschen  Kaiser  und
dem  deutschen  Indigenat  verpflichtet,  seine  Mission  ist  der  Weltfrieden.

Kommentar  zu  $  11.  A.

Über  ein  Jahrhundert  lang  haben  Deutsche  fremden  Interessen
gedient.  Der  interimistische  vaterländische  Hilfsdienst  ist  ausschließlich
  der  Reichsverfassung  und  dem  darin  verankerten  Staatszweck
„Schutz  des  Bundesgebietes,  des  innerhalb  desselben  gültigen  Rechts
sowie  zur  Pflege  der  Wohlfahrt  des  deutschen  Volkes“  verpflichtet.  Vor
dem  Hintergrund  des  Kriegs-  und  Belagerungszustandes  obliegt  es  in
erster  Instanz  dem  Deutschen  Kaiser  in  seiner  Eigenschaft  als
Oberbefehlshaber  die  Verfassung  und  den  Staatszweck  zu  hüten.  Als
völkerrechtlichem  Vertreter  aller  Deutschen  wollen  wir  es  ihm
ermöglichen,  Frieden  zu  schließen  und  den  deutschen  Gesamtstaat  in
den  verfassungsmäßigen  föderalen  Zustand  des  Friedens  zu  führen.

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