Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

lässigen  Fundament  im  täglichen  Dienst  und  damit  zu  einem
zentralen  Bestandteil  einer  strukturierten,  geordneten  und  einheitlichen
  Arbeitsweise  innerhalb  des  Hilfsdienstes.

A.  Einordnung  in  der  Rechtshierarchie.

Mit  der  Versetzung  des  Reichs  in  den  Zustand  einer  Militärdiktatur
änderte  sich  auch  die  Rechtshierarchie.  Da  Zivilverwaltungs-  und
Gemeindebehörden  den  Militärbefehlshabern  unterstellt  wurden,
stellt  sich  die  Rechtshierarchie  wie  folgt  dar:

°  Verfassung  des  Deutschen  Reiches,  insbesondere  Artikel  68;
°   Preußisches  Gesetz  über  den  Belagerungszustand  vom
4.  Juni  1851;
°  Anordnungen  des  Kaisers  in  der  Funktion  als  oberster  Kriegsherr;
°  Anordnungen  des  Obermilitärbefehlshabers;
°  Anordnungen  der  stellv.  Generalkommandos  im  jeweiligen
Armeekorps;
°   Reichsgesetze;
°   Reichsverordnungen;
°   Verfassungen  der  einzelnen  Bundesstaaten;
e  Gesetze  der  einzelnen  Bundesstaaten;
°  Verordnungen  der  einzelnen  Bundesstaat.

Das  Wissen  um  die  neu  entstandene  Rechtshierarchie  ist  notwendig,
um  zu  verstehen,  wieso  die  Erlasse  so  immens  wichtig  und  daß  sie
immer  noch  gültiges  Recht  sind!  Es  gibt  keinen  gültigen
Friedensvertrag  und  der  Belagerungszustand  ist  nicht  rechtsgültig  aufgehoben.
  Es  gilt  nach  wie  vor  die  Rechtshierarchie  einer  Militärdiktatur!


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