Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

B.  Veröffentlichung  der  Anordnungen.

Die  Anordnungen  der  stellv.  Generalkommandos  wurden  in  sogenannten
  Amts-  und  Regierungsblättern  veröffentlicht,  welche  von  den
jeweiligen  Bundesstaaten  herausgegeben  wurden.  Darüber  hinaus
erfolgte  die  Veröffentlichung  in  Anzeigeblättern  (siehe  z.B.  „Königlich
Bayerischer  Staatsanzeiger“  oder  „Sächsische  Staatszeitung  -  Staatsanzeiger
  für  das  Königreich  Sachsen“),  sowie  in  zusammengefaßter
Form  in  Kompendien  (siehe  z.B.  „Handbuch  der  während  des  Krieges
ergangenen  Verordnungen  des  stellv.  Generalkommandos  XIII.  [Kgl.
Württ.]  Armeekorps.  Nach  dem  Stand  vom  31.  Januar  1918.)

Die  Datenlage  ist  nach  über  100  Jahren  regional  völlig  unterschiedlich.
  Die  AnGK-Datenbank  bietet  in  diesem  Zusammenhang
trotzdem  eine  gute  Möglichkeit  der  einheitlichen  und  strukturierten
Darstellung.  Die  Auswertung  der  zugänglichen,  reichsweit  bekannten
Anordnungen  der  stellv.  Generalkommandos,  sowie  der  Reichsgesetze,
  ist  möglich.

Um  die  Einordnung  und  Anwendung  der  durch  die  AnGK
bereitgestellten  Anordnungen  im  richtigen  historischen  und  organisatorischen
  Zusammenhang  nachvollziehbar  zu  machen,  ist  es
notwendig,  im  nächsten  Schritt  die  damalige  Struktur  der  AKB  und
ihre  Entsprechungen  in  der  heutigen  Organisationsform  zu  betrachten.
  Die  folgenden  Ausführungen  beschreiben  die  Struktur  der
24  Armeekorpsbezirke,  wie  sie  im  Belagerungszustand  gegeben  ist,
und  stellen  dar,  wie  diese  Führungs-  und  Verwaltungsebenen  in  der
Neuzeit  interimistisch  besetzt  und  funktionell  abgebildet  werden.

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