Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

$  22.  Die  Armeekorpsbezirke  damals  und  heute.

Im  Belagerungszustand  ist  die  Verwaltungsstruktur  des  deutschen
Staates  in  24  Armeekorps  unterteilt.  An  der  Spitze  stand  in  der  Regel
ein  General.  Heute  werden  die  Stellen  wie  folgt  interimistisch  besetzt:

A.  Armeekorpsbezirksleiter  (General).

Ein  General  steht  als  Kommandierender  an  der  Spitze  eines  jeden
Armeekorps.  Ihm  obliegt  die  Exekutivgewalt  innerhalb  desselben.  In
gegenwärtiger  Ordnung  entspricht  seine  Stellung  dem  Armeekorpsbezirksleiter.
  Die  Besetzung  der  Stelle  erfolgt  interimistisch.

Er  führt  den  gesamten  Armeekorpsbezirk.  Ihm  untersteht  die
militärische  und  zivile  Verwaltung  eines  Gebietes,  welches  in  der
Ausdehnung  nicht  selten  einer  preußischen  Provinz  entspricht.

Er  koordiniert  alle  untergeordneten  Instanzen,  gibt  Anordnungen
  heraus,  bestätigt  Vollzugsmaßnahmen  und  führt  die  Gesamtaufsicht
  über  Verwaltung,  Versorgung,  Sicherheit  und  Infrastruktur.
Seine  interimistische  Stellung  entspricht  der  eines  kommandierenden
Generals  mit  erweiterten  Verwaltungsbefugnissen.

B.  Gebietsleiter  (Oberst).

Der  Oberst  verwaltet  als  befehlshabender  Offizier  ein  untergeordnetes
  Teilgebiet  des  Armeekorps  und  vollzieht  die  Verfügungen  des
Generals.  Ihm  gleichgestellt  ist  heutzutage  der  Gebietsleiter.  Die
Besetzung  der  Stelle  erfolgt  interimistisch.

136