Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

Ihm  obliegt  die  Steuerung  und  Beaufsichtigung  der  ihm  untergeordneten
  Regionen  und  Verwaltungsbezirke.  Er  beaufsichtigt  den
Vollzug  aller  Maßnahmen  im  Inneren  und  sorgt  für  die  Abstimmung
zwischen  Versorgung,  Meldewesen  und  Infrastruktur.  Er  ist  unmittelbar
  dem  Armeekorpsbezirksleiter  untergeordnet.

C.  Regionalleiter  (Oberstleutnant).

Dem  Oberstleutnant  obliegt  die  Leitung  regionaler  Kommandobehörden,
  insbesondere  die  Führung  der  ihm  unterstellten  Truppenteile
  im  Rahmen  der  militärischen  Bezirksordnung.  Diese  Funktion
findet  in  der  Gegenwart  ihre  Entsprechung  im  Regionalleiter.  Die
Besetzung  der  Stelle  erfolgt  interimistisch.

Er  ist  für  die  Durchführung  sämtlicher  Maßnahmen  in  seiner
Region  zuständig,  koordiniert  die  Verwaltungsbezirksleiter,  meldet
regelmäßig  an  die  Gebietsleitung  und  sorgt  für  die  ordnungsgemäße
Umsetzung  der  staatlichen  und  militärischen  Anordnungen  auf
Kreisebene.

D.  Verwaltungsbezirksleiter  (Major).

Der  Major  versieht  das  Amt  der  militärischen  Verwaltung  innerhalb
eines  Verwaltungsbezirkes,  wobei  ihm  auch  exekutive  Gewalt  in
Angelegenheiten  der  inneren  Sicherheit  übertragen  ist.  Hierin  findet
sich  heute  der  Verwaltungsbezirksleiter  wieder.  Die  Besetzung  der
Stelle  erfolgt  interimistisch.

Er  verwaltet  einen  klar  abgegrenzten  Verwaltungsbezirk,  der  in
der  Regel  einen  Land-  oder  Stadtkreis  umfaßt.  Ihm  unterstehen
Ordnungskräfte,  Meldewesen,  Verpflegungswesen  und  Infrastruktur-137

