Teil  5.  Die  AnGK  und  gesetzliche  Grundlagen.

maßnahmen.  Er  vollzieht  sämtliche  angewiesenen  Maßnahmen,  führt
Listen,  gibt  Lageberichte  weiter  und  trägt  Verantwortung  für  die
innere  Ruhe  und  Ordnung  im  zugewiesenen  Bereich.

E.  Gemeindeleiter  (Hauptmann).

Der  Hauptmann  führt  das  örtliche  Kommando  auf  Gemeindeebene
und  ist  verantwortlich  für  die  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  und
militärischen  Disziplin  im  lokalen  Bereich.  Heute  übernimmt  der
Gemeindeleiter  diese  Aufgaben.  Die  Besetzung  der  Stelle  erfolgt
interimistisch.

Er  übernimmt  die  vollständige  Leitung  auf  Gemeindeebene.  Er
ist  zuständig  für  die  örtliche  Sicherheit  und  Ordnung,  Verteilung
lebensnotwendiger  Güter,  Durchführung  von  Erfassungen,  Verwaltung
  der  Hilfsdienstkräfte  und  Kommunikation  mit  den  übergeordneten
  Stellen.

F.  Stellv.  Gemeindeleiter  (Oberleutnant).

Dem  Oberleutnant  obliegt  im  Rahmen  der  Gemeindeformationen
die  stellvertretende  Führung  vor  Ort,  insbesondere  in  Abwesenheit
des  Hauptmanns  oder  bei  Übertragung  begrenzter  exekutiver
Vollmachten.  Er  diente  als  unmittelbarer  Vertreter  der  unteren  militärischen
  Leitungsebene.  In  der  heutigen  Verwaltungsstruktur
entspricht  diese  Funktion  dem  stellv.  Gemeindeleiter.  Die  Besetzung
der  Stelle  erfolgt  interimistisch.

Er  unterstützt  den  Gemeindeleiter  bei  der  operativen  Durchführung.
  Er  übernimmt  spezifische  Aufgabenbereiche  nach  Zuweisung,
  wirkt  bei  Erfassungen  mit,  übernimmt  Befehlsweitergaben

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